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Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGPK)
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Bis Ende der Amtsperiode 2002/05 bestanden sowohl eine Finanzkommission mit neun Mitgliedern als auch eine Geschäftsprüfungskommission mit sieben Mitgliedern. Mit der Revision der Gemeindeordnung vom 13. September 2004 wurden diese beiden Kommissionen zu einer einzigen Finanz- und Geschäftsprüfungskommission mit neun Mitgliedern zusammengelegt. Gemäss § 16 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 13. September 2004 wählt der Einwohnerrat aus seiner Mitte auf die Amtsdauer von vier Jahren eine Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGPK) von neun Mitgliedern und aus diesen den Präsidenten oder die Präsidentin. Sie prüft Voranschlag, Rechnung, Finanzplan, allfällige Spezial- und Kreditabrechnungen sowie den jährlichen Geschäftsbericht des Gemeinderates und die weiteren ihr vom Einwohnerrat zugewiesenen Vorlagen. In der Amtsperiode 2010/13 setzt sich die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission wie folgt zusammen (Stand: 01.04.2013):
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