Anpassung der provisorischen Steuerrechnung
Die aktuelle provisorische Steuerrechnung wird in der Regel auf Grund der provisorischen Rechnung des Vorjahres erstellt und allenfalls beim Eingang der Steuererklärung angepasst. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre provisorische Steuerrechnung wesentlich von den effektiven Verhältnissen abweicht (z.B. infolge Veränderung der Einkommenssituation oder grossem Liegenschaftsunterhalt etc.), können Sie über den Online-Schalter ein entsprechendes Formular herunterladen und damit eine Korrektur des provisorischen Rechnungsbetrages beantragen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Fristverlängerungen Steuererklärung 2012
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2012 kann online mit dem eFristen-Tool oder mit einem schriftlichen Gesuch verlängert werden.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
steuern-easy.ch
Die Schweizerische Steuerkonferenz SSK, die Vereinigung aller kantonalen Steuerbehörden sowie des Bundes, freut sich, Sie über die Aufschaltung der Website www.steuern-easy.ch zu informieren. www.steuern-easy.ch ist eine Website, die sich zum Ziel gesetzt hat, Jugendlichen das Thema Steuern näher zu bringen. Früher oder später werden alle Jungendlichen mit ihrer ersten Steuererklärung konfrontiert. Für viele nicht gerade eine einfach Aufgabe - verständlicherweise. Auf www.steuern-easy.ch können sich die Jugendlichen selbständig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen.
Wissensseiten erklären das komplexe Steuerwesen auf eine einfache Art und Weise. Das so Gelernte können die Jugendlichen mittels Lernkontrollen überprüfen. Um Berührungsängste und Hemmungen abzubauen, können Jugendliche interaktiv und auf spielerische Art eine Steuererklärung für eine von fünf Charakteren ausfüllen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
EasyTax Tansfer - Die Online-Einreichung der Steuererklärungsdaten
Nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuerdeklaration mittels sicherer Internetverbindung (SSL). Sie sparen damit Papier und helfen uns die Daten direkt in das Veranlagungssystem zu übernehmen. Dabei haben Sie folgende beiden Möglichkeiten:
- Nur Datenübermittlung und Einreichung der weiteren Unterlagen (Lohnausweise etc.) in Papierform.
- Vollständige Übermittlung der Daten und sämtlicher Belege (z. Zt. noch ausgenommen das
Wertschriftenverzeichnis mit den Belegen).
Der Übermittlungsdienst steht Ihnen in der gewöhnlichen EasyTax-Version (https://www.ag.ch/de/dfr/steuern/natuerliche_personen/steuererklaerung__easytax/steuererklaerung_easytax1.jsp) zur Verfügung und wird wie folgt abgeschlossen:
- Quittungserhalt nach erfolgter erfolgreicher Übermittlung.
- Das Quittungsbeleg wird ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit dem Steuererklärungsbogen
(und allfälliger weiterer Belege sowie dem Wertschriftenverzeichnis) an das Steueramt eingereicht.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Mehr zum Thema Steuern
Steuerkalkulator (Online-Steuerberechnung)
eFristen (Fristenverlängerungseingaben)
Merkblätter zum Steuerrecht (siehe Rubrik nat./jur. Personen)
Formularbestellung beim Kantonalen Steueramt (siehe Rubrik nat. Personen)
Kursliste Wertschriften (Online Kurswerte)
Steuererklärungsdienst der Pro Senectute Aargau
Der neue Lohnausweis (NLA)
Externe Stellen
Eidgenössische Steuerverwaltung
Kantonales Steueramt
Schweizerische Steuerkonferenz