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Wissenswertes
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Schutzbauten Alarmierung Die Alarmierung der Schutzdienstpflichtigen erfolgt in der Regel per Telefon (Automat), gegebenenfalls auch über Radio oder Meldeläufer. Der Schutzdienstpflichtige muss sich zügig an den genannten Ort oder den im Dienstbüchlein vorbestimmten Einrückungsort begeben. Grundsätzlich geht aber der Eigenschutz vor, weshalb auf einen eventuellen Sirenenalarm respektive Radiomeldungen geachtet werden muss. Nach Erhalt des Aufgebots darf der Schutzdienstpflichtige das Telefon nicht unnötig durch Rückfragen blockieren. Er muss das Dienstbüchlein und die Zivilschutzausrüstung mitnehmen. Zudem können witterungsangepasste Kleidung, gutes Schuhwerk, Radio, Mobiltelefon, Taschenlampe, Notizmaterial und Fahrrad gute Dienste leisten. Haushaltsvorrat Schutzdienst Weitere Links Gesetzliche Grundlagen ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Zivilschutzstelle gibt Ihnen bei Fragen zu den nachfolgenden Themen gerne Auskunft: Diensteinteilung ----------------------------------------------------------------------------------------------------- |



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