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Wissenswertes

Schutzbauten
Schutzbauten allgemein
Der private Schutzraum

Alarmierung
Alarmierung der Bevölkerung

Die Alarmierung der Schutzdienstpflichtigen erfolgt in der Regel per Telefon (Automat), gegebenenfalls auch über Radio oder Meldeläufer. Der Schutzdienstpflichtige muss sich zügig an den genannten Ort oder den im Dienstbüchlein vorbestimmten Einrückungsort begeben. Grundsätzlich geht aber der Eigenschutz vor, weshalb auf einen eventuellen Sirenenalarm respektive Radiomeldungen geachtet werden muss. Nach Erhalt des Aufgebots darf der Schutzdienstpflichtige das Telefon nicht unnötig durch Rückfragen blockieren. Er muss das Dienstbüchlein und die Zivilschutzausrüstung mitnehmen. Zudem können witterungsangepasste Kleidung, gutes Schuhwerk, Radio, Mobiltelefon, Taschenlampe, Notizmaterial und Fahrrad gute Dienste leisten.

Haushaltsvorrat
Kluger Rat – Haushaltsvorrat!

Schutzdienst
Schutzdienstpflicht
Ausbildung
Rechte und Pflichten der Schutzdienstleistenden

Weitere Links
Bevölkerungsschutz
Aargauischer Zivilschutzverband
Schweizerischer Zivilschutzverband

Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz
Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe

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Die Zivilschutzstelle gibt Ihnen bei Fragen zu den nachfolgenden Themen gerne Auskunft:

Diensteinteilung
Verlust Zivilschutzbüchlein
Ausrüstung
Diensttage
Dienstverhinderung oder -verschiebung
Auslandaufenthalt
Wohnortswechsel

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Stadthaus Kirchplatz
Kirchplatz 26
4800 Zofingen
T 062 745 71 72
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Volkstanzen der Pro Senectute 14:00
Edelmais 20:00
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