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Spezialkommissionen
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Gemäss § 16 Abs. 4 der Gemeindeordnung vom 13. September 2004 kann der Einwohnerrat zur Prüfung besonders wichtiger Vorlagen aus seiner Mitte Spezialkommissionen bestellen, welche sich selber konstituieren. Gemäss § 22 des Geschäftsreglementes des Einwohnerrates vom 12. September 2005 werden die ständigen und nicht ständigen Kommissionen des Einwohnerrates gemäss § 16 Abs. 3 und 4 5 GO in der Regel im Verhältnis der Fraktionsstärken zusammengesetzt. Die Vertreter der Fraktionen (Listen) und des Ratsbüros legen den entsprechenden Schlüssel nach der Gesamterneuerungswahl, jedoch vor Beginn der neuen Amtsperiode, für die Amtsdauer fest. Spezialkommissionen gemäss § 16 Abs. 4 GO und § 22 Geschäftsreglement bestehen in der Regel aus 7 bis höchstens 15 Mitgliedern. Gestützt auf die Wahl des Einwohnerrates vom 27. September 2009 ergibt sich aufgrund der Anzahl Kandidatenstimmen und der Fraktionsbildungen für die Amtsperiode 2010/13 folgender Verteilschlüssel für die ständigen und nichtständigen Kommissionen:
Der Einwohnerrat hat diesen Verteilschlüssel an seiner konstituierenden Sitzung vom 11. Januar 2010 bestätigt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||



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