Organisation

Die Exekutive

Gemäss § 31 GO ist der Stadtrat Führungs- und Vollzugsorgan der Einwohnergemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach aussen. Er besteht aus sieben Mitgliedern und wird im Mehrheitswahlverfahren durch die Urne gewählt.

Er fasst seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Vorbereitung und Vertretung der Geschäfte kann durch die einzelnen Ratsmitglieder erfolgen.

Dem Stadtrat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem andern Organ übertragen sind. Die Befugnisse im einzelnen sind in § 32 GO geregelt.

Währenddem die Funktion des Stadtpräsidiums als Vollamt geführt wird, sind die übrigen sechs Mitglieder des Stadtrates im Nebenamt tätig.

Geschichte

Sprechstunde Stadtpräsidentin

Individuelle Termine bei der Stadtpräsidentin können von Montag bis Freitag nach telefonischer Voranmeldung vereinbart werden.

Telefonische Anmeldungen nimmt die Stadtkanzlei unter der Telefonnummer 062 745 71 10 entgegen.

Sitzungen des Stadtrats

Die Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel im wöchentlichen Rhythmus jeweils am Mittwochmorgen im Rathaus statt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Wünsche, Anregungen, Beschwerden usw. sind schriftlich an den Stadtrat Zofingen, c/o Stadtkanzlei, Kirchplatz 26, Postfach, 4800 Zofingen, zu richten.

Organigramm Stadtrat und Stadtverwaltung

Organigramm Stadtrat und Verwaltung

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