Dienste

Bereich Führungsunterstützung

Lage/Telematik

Bei einem Ereignis benötigen die Führungsorgane und das Zivilschutzkommando für ihre Arbeit Unterstützung. Die Führungsunterstützung des Zivilschutzes erledigt alle Arbeiten, die in den Bereichen Lage, Triage, Betrieb des Führungsstandorts und Telematik anfallen.


Bereich Technische Hilfe

Die Pioniere helfen bei Notsituationen und Katastrophen, übernehmen Rettungsmassnahmen bei Schadenereignissen, räumen Verkehrsachsen und kümmern sich um Instandstellungs- und Wiederaufbauarbeiten.


Bereich Logistik

Logistik/Küche

Die Logistik-Mannschaft stellt die Verpflegung der Schutzdienstleistenden sicher, koordiniert die Beschaffung und Verteilung der von der ZSO benötigten Güter und ist zuständig für die Rechnungsführung.

Material

Der Material-Dienst ist zuständig für das gesamte Materialwesen. Dazu gehören die verschiedensten Ausrüstungsgegenstände (Werkzeuge, Kleidung usw.). Er stellt die permanente Einsatzfähigkeit des Materials sicher.

Anlagen

In diesem Dienst wird der technische Betrieb und Unterhalt der Zivilschutzanlagen sichergestellt.


Bereich Schutz und Betreuung

Betreuungsdienst

Bei Katastrophen und in Notlagen muss in erster Linie der gefährdeten und hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden. Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, die bezwecken, Menschen aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen, also für ihr Wohlergehen zu sorgen.

Kulturgüterschutz

Ziel des Kulturgüterschutzdienstes ist es, bestmögliche Schutzmassnahmen zu ergreifen, um Identität stiftendes Kulturgut nachfolgenden Generationen unbeschadet überliefern zu können. Dazu werden Inventare geführt, Sicherstellungsdokumentationen erstellt und Schutzräume für schützenswertes bewegliches Kulturgut betrieben.

Spezialisten

Sanität

Der Sanitätsdienst stellt in erster Linie die Erstversorgung der Angehörigen des Zivilschutzes bei Unfällen/Notfällen sicher.

Periodische Schutzraumkontrolle

Sämtliche Schutzräume in den beteiligten Gemeinden werden durchschnittlich alle zehn Jahre durch speziell ausgebildete Teams der Zivilschutzorganisation auf deren sachgemässen Unterhalt und auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft, um die ständige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Kontrolliert werden die Schutzraumabschlüsse sowie die technischen und übrigen Einrichtungen.

Zuweisungsplaung (ZUPLA)

Sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner sind einem Schutzplatz zugewiesen.

Aufgrund der laufenden Bevölkerungsmutationen (Zu- und Wegzüge, Geburten und Todesfälle) sowie der baulichen Änderungen erfolgt die Zuweisungsplanung rollend, weshalb sie nicht veröffentlicht wird.

Die Schutzplatzzuweisung ist auf den vorsorglichen, von der Zivilschutzorganisation geleiteten Schutzraumbezug der Bevölkerung ausgelegt. Das notfallmässige Aufsuchen der Schutzräume bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen lässt sich hingegen nicht im Detail planen. Vielmehr müssen sich die gefährdeten Personen in solchen Fällen nach den behördlichen Anweisungen in den an Ort und Stelle vorhandenen Schutzbauten schützen.