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Öffentliche Auflage: Teilrevision Bauordnung, Bauzonen- und Kulturlandplan (IVHB und Gewässerräume)

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Teilrevision der Bauordnung, Bauzonen- und Kulturlandplan (IVHB und Gewässerräume) der Stadt Zofingen gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung, Planungsbericht) und der Vorprüfungsbericht liegen vom 1. November 2025 bis 1. Dezember 2025 in der Bauverwaltung, Vordere Hauptgasse 74 (Alte Kanzlei), 1. Stock, auf. Während der öffentlichen Auflage sind die Dokumente ebenfalls unter diesem Link einsehbar.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat Zofingen, Kirchplatz 26, Postfach, 4800 Zofingen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.