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Zofingen will Nutzungsplanung auf aktuellen Rechtsstand bringen

Die Stadt Zofingen plant eine Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Dabei geht es darum, übergeordnete Vorgaben von Bund und Kanton auf Gemeindeebene umzusetzen. Am 22. Juni 2026 entscheidet der Zofinger Einwohnerrat darüber.

Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungsplanung verfolgt Zofingen drei wesentliche Ziele. Erstens wird die Nutzungsplanung an die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst. Zweitens erfolgt die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zum Gewässerraum gemäss Gewässerschutzgesetz. Drittens wird die Zofinger Bau- und Nutzungsordnung an die revidierte kantonale Bauverordnung angeglichen.

Einheitliche Baubegriffe schaffen Klarheit
Heute sind Definitionen und Messweisen im Bauwesen von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Diese Uneinheitlichkeit führt häufig zu längeren Verfahren und höheren Kosten bei Planungs- und Baubewilligungsverfahren. Die Baubegriffe wurden schweizweit in der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) harmonisiert. Die Bestimmungen sind von den Gemeinden in ihr kommunales Recht zu überführen – ein Schritt, den Zofingen mit dieser Revision vollzieht.

Gewässerräume statt Abstandsregeln
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der revidierten Gewässerschutzverordnung des Bundes. Neu werden die bisher geltenden kantonalen Gewässerabstände durch individuell festgelegte Gewässerräume ersetzt. Diese werden für sämtliche offenen und eingedolten Gewässer im Bauzonen- und Kulturlandplan verbindlich festgelegt. Die Gewässer werden so planungsrechtlich verbindlich geschützt.

Anpassung an die kantonale Bauverordnung
Darüber hinaus soll die Zofinger BNO an die revidierte kantonale Bauverordnung angepasst werden. Verschiedene Sachverhalte werden neu auf kantonaler Ebene geregelt. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, werden die entsprechenden Bestimmungen auf kommunaler Ebene angepasst oder bereinigt.

Stadtrat Robert Weishaupt fasst zusammen: „Mit der Teilrevision stellt die Stadt Zofingen sicher, dass ihre Nutzungsplanung den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.“

Blick auf Zofingen in Richtung Norden (Bild: zvg)