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Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. Juni 2026
Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz werden folgende Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 veröffentlicht:
I. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2025
- Passation von Jahresbericht und Jahresrechnung 2025
2.1 Genehmigung des Jahresberichts 2025
2.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2025 - Ermächtigung des Stadtrates zum Erwerb und Tausch von Liegenschaften (Erhöhung Kompetenzsumme für Liegenschaftskäufe)
3.1 Wiedererwägung und Aufhebung der Beschlussziffer 1 von Traktandum 5 der Ortsbürgergemeindeversammlung von 19. Juni 2025
3.2 Erteilung der Kompetenz an den Stadtrat für die Amtsperiode 2026–2029, jeweils mit Zustimmung des Ortsbürgerausschusses, für Liegenschaftskäufe und Tauschgeschäfte im Einzelfall bis zum Betrag von CHF 2.0 Mio. und bis zu einer Gesamtsumme von CHF 10.0 Mio.
3.3 Erhöhung des bestehenden Kreditrahmenes um CHF 3.82 für den Kauf einer Liegenschaft mit mehreren Wohneinheiten bis zu einem Gesamtpreis von maximal CHF 10.0 Mio. Der aus dem bisherigen Kredit vom 15. November 2018 verbleibende Restbetrag von CHF 6.18 Mio. wird um die CHF 3.82 Mio. ergänzt.
3.4 Beauftragung des Stadtrats unter Einbezug des Ortsbürgerausschusses, den Verkauf von bestehenden, ausschliesslich privat genutzten Liegenschaften der Ortsbürgergemeinde zu prüfen, um damit Liquidität für Neukäufe zu erwirtschaften.
3.5 Erteilung der Kompetenz an den Stadtrat für die Amtsperiode 2026–2029, jeweils mit Zustimmung des Ortsbürgerausschusses, für Liegenschaftsverkäufe.
3.6 Genehmigung der Ergänzung zur Beschlussfassung vom 15. November 2018 sind Liegenschaftskäufe nicht nur auf dem Gemeindegebiet Zofingen zulässig, sondern in allen Gemeinden, in denen die Ortsbürgergemeinde Waldflächen direkt oder indirekt besitzt. Der Fokus soll auf dem Gemeindegebiet Zofingen bleiben. - Genehmigung des Budgets 2027
Die vorgenannten Beschlüsse unterliegen gemäss § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden dem fakultativen Referendum. Wer gegen einen dieser Beschlüsse das Referendum ergreifen will, hat vor Beginn der Unterschriftensammlung die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Die Referendumsfrist läuft am 20. Juli 2026 ab. Wird das Referendum nicht ergriffen, sind die Beschlüsse nach Ablauf der Referendumsfrist rechtskräftig.
II. Abschliessend gefasste Beschlüsse
- Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Ortsbürgergemeinde Zofingen an Meyer-Husner Ruth, 1949, von Zofingen AG und Altbüron LU
Dieser Beschluss unterliegt gemäss § 8 Abs. 2 des Gesetzes über das Ortsbürgerrecht keinem Referendum.
Zofingen, 18. Juni 2026
STADTRAT ZOFINGEN