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Henzmannstrasse: Kredite für die Anpassung des Bauprojekts und Signalisation

Der Westteil der Henzmannstrasse in Zofingen muss dringend saniert werden. Dies war im Zofinger Einwohnerrat grundsätzlich unbestritten, als ihm 2016 das entsprechende Bauprojekt vorgelegt wurde. Als Knacknuss erwies sich das Geschwindigkeitsregime. Am 26. November 2018 legt der Stadtrat das Vorhaben dem Einwohnerrat erneut, in erweitertem Kontext vor.

Der Stadtrat zog das Strassenbauprojekt für die Henzmannstrasse West vor der Abstimmung anlässlich der Einwohnerratssitzung im September 2016 zurück. Die damalige Einwohnerratsvorlage über einen Investitionskredit basierte auf einem Strassenbauprojekt mit dem Geschwindigkeitsregime Tempo 30. Dies aufgrund des kurzen Strassenabschnitts mit vielen Ein- und Ausfahrten, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie zur Erhöhung der Wohnqualität.

Dass die Henzmannstrasse westlich des Kreisels dringend saniert werden muss, war im Einwohnerrat grundsätzlich unbestritten. Die Frage des Geschwindigkeitsregimes stand im Zentrum der Debatte.

Einheitliches Tempo auf der gesamten Henzmannstrasse?
Welches Tempolimit auf dem Westteil der Henzmannstrasse sinnvoll ist, hängt auch vom Tempolimit auf der östlichen Henzmannstrasse ab. Heute gilt dort Tempo 50. Fussgängerstreifen und Radstreifen sind gemäss der Road Safety Inspection der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) aber nicht genügend sicher. In den letzten Jahren kam es bereits zu einem tödlichen Fussgängerunfall. Hauptproblem ist bei Tempo 50 die Kuppe, durch welche die von der SBB-Unterführung herkommenden Autofahrer den Fussgängerstreifen zu spät sehen. Um die Sicherheit zu erhöhen, muss entweder das Tempolimit auf 30 runtergesetzt werden oder es sind umfassende bauliche Massnahmen nötig im geschätzten Rahmen von CHF 1 Mio. Aufgrund der hohen Kosten für die Bewerkstelligung eines normenkonformen Strassenabschnittes auf der Basis von Tempo 50 kommt der Stadtrat zum Schluss, dass auf dem Abschnitt Ost der Henzmannstrasse Tempo 30 einzuführen ist. Die Abwägung von Vor- und Nachteilen spricht aus Sicht des Stadtrates darüber hinaus für ein einheitliches Verkehrsregime auf der gesamten Henzmannstrasse, also westlich und östlich des Kreisels Henzmann.

Die Festlegung des Geschwindigkeitsregimes ist für das Bauprojekt zentral, da die Strasse je nach erlaubter Geschwindigkeit anders gebaut werden muss. Bevor das Strassenbauprojekt für den Westabschnitt der Henzmannstrasse dem Einwohnerrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird, beantragt der Stadtrat deshalb beim Einwohnerrat am 26. November 2018 Planungskredite für die Planung der Bauprojekte bzw. deren planerischen Vorbereitung, basierend auf einer Normgeschwindigkeit Tempo 30 für die Henzmannstrasse West und Ost.

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