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Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr". Per 28. Juli 2026 um 12:00 Uhr gilt ein absolutes Feuerverbot im Kanton Aargau.

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Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 um 12:00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet.