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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kommunaler Polizeiverordnung und kantonalem Baugesetz ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss ist auf eine Höhe von 4,5 m und bei Trottoirs bzw. Gehwegen auf mind. 3.0 m zurückzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale, Strassenbezeichnungstafeln sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden und müssen gut sichtbar sein.

Der Werkhof Zofingen ersucht die Grundeigentümer im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, bei Bedarf diese Arbeiten bis 05. Juli 2019 auszuführen. Sollte diese Aufforderung unbeachtet bleiben, müssten notwendigen Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers in Auftrag gegeben werden.

Bäume und Sträucher müssen bei Trottoirs auf eine Höhe von 3.00 m zurück geschnitten werden, im öffentlichen Strassenraum auf 4.50 m

 

 

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