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Massnahmenpaket soll die Zukunft der Ortsbürgergemeinde Zofingen sichern

An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2017 wurde die künftige Finanz- und Immobilienstrategie präsentiert, welche die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsbürgergemeinde Zofingen langfristig sichern soll. Sie sieht auch eine konsequente Entflechtung der Aufgaben zwischen Ortsbürger- und Einwohnergemeinde vor. Konkrete Umsetzungsanträge an die Ortsbürgergemeindeversammlung sind im Jahr 2018 vorgesehen.

Der Handlungsbedarf in Bezug auf die langfristigen finanziellen Perspektiven der Ortsbürgergemeinde Zofingen ist seit längerem erkannt. Die Vermögenslage ist zwar gut, aber die Ertragssituation ist ungenügend. Es sind nicht ausreichend Mittel vorhanden, um die zahlreichen älteren Liegenschaften im Eigentum der Ortsbürgergemeinde zu unterhalten und zu sanieren. Bisherige Versuche der letzten Jahre, die finanzielle Situation zu verbessern, fanden an den Ortsbürgergemeindeversammlungen keine Mehrheit.

Deshalb hat die Arbeitsgruppe «Ortsbürger 2012» in den letzten Jahren, unterstützt von Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung sowie spezialisierten externen Fachleuten, in über zehn Workshops und zusätzlichen Arbeitsgruppen-Sitzungen eine Finanz-, Immobilien- und Wertestrategie ausgearbeitet. Diese definiert in Leitsätzen die künftigen Aufgaben der Ortsbürgergemeinde und soll deren finanzielle Leistungsfähigkeit langfristig sichern.

Leitsätze für die Ortsbürgergemeinde

Der Stadtrat hat die erarbeiteten Strategie-Leitsätze im Mai 2017 verabschiedet. Im Anschluss hat eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe «Ortsbürger 2012» stattgefunden, an der die Ergebnisse noch einmal konsolidiert wurden. An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2017 wurde nun über die neue Strategie ausführlich informiert, konkrete Anträge sollen an den Ortsbürgergemeindeversammlungen im Jahr 2018 gestellt werden.

Die Strategie verfolgt zwei Hauptziele: Einerseits soll die finanzielle Zukunft der Ortsbürgergemeinde gesichert werden, andererseits wird eine konsequente Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zwischen der Ortsbürger- und der Einwohnergemeinde angestrebt. Erreicht werden sollen diese Ziele, indem die flüssigen Mittel der Ortsbürgergemeinde mit angemessenem Fremdkapitalanteil in rentable Immobilienobjekte auf dem Gemeindegebiet Zofingen oder mit anderen Bezügen zur Ortsbürgergemeinde Zofingen investiert werden. Der Ertrag sichert die finanziellen Mittel für den Werterhalt und den Unterhalt des Immobilienportfolios sowie für ein kulturelles Engagement wie beispielsweise den Betrieb des Museums. Gleichzeitig soll aber auch das Immobilienportfolio bereinigt werden: Vorgesehen ist, das Rathaus mit Weibeltrakt und Metzgernzunftgebäude, den Landjägerposten und das Stiftsgebäude zum Buchwert der Einwohnergemeinde zu verkaufen. Weiter sollen kleinere Sparmassnahmen im Betrieb der Ortsbürgergemeinde umgesetzt werden.

Nutzung des Heitern-Gebietes

Die formulierten Leitsätze definieren auch, wie das Gebiet Heitern-Brunngraben künftig genutzt werden soll. Nebst der Ortsbürgergemeindeversammlung und dem Kinderfest sollen folgende bewilligungspflichtigen Veranstaltungen weiterhin ermöglicht werden: Reutenmarkt, ein Zirkus pro Jahr, Heitere Open Air (Festival-Woche), Militärische Events, Hochzeits- und andere Apéros ohne spezielle Infrastruktur. Weitere Veranstaltungen werden nur sehr restriktiv und in Ausnahmefällen bewilligt. Zum Schutz des Naturraums Heitern werden die Zufahrtsmöglichkeiten zum Heiternplatz gesteuert. Parkieren ist nur auf den markierten Parkplätzen erlaubt.

Wird die Strategie erfolgreich umgesetzt, darf künftig in der Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde mit einem Ertrags-, statt mit einem Aufwandüberschuss gerechnet werden. Der Stadtrat ist zuversichtlich, dass mit der ausgearbeiteten Strategie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsbürgergemeinde mittel- bis langfristig wesentlich verbessert werden kann.

Präsentation des Stadtammanns zur Zukunftsstrategie der Ortsbürgergemeinde [pdf, 460.12 KB] anlässlich der Versammlung vom 16. November 2017.

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