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Regionalpolizei überprüft Schallpegel an Veranstaltungen

Zu laute Musik kann das Gehör schädigen. Die Schall- und Laserverordnung (SLV) legt deshalb Grenzwerte fest, um gesundheitliche Schäden zu verhindern. Ein einziges Konzert bei einem Lärmpegel von 100 Dezibel belastet gemäss SUVA das Gehör etwa gleich, wie eine Woche Arbeit an einem lärmigen Arbeitsplatz. Die Regionalpolizei führt in allen Vertragsgemeinden gezielte Messungen durch, um das Publikum bei Konzerten, in Discos und an Partys in Gebäuden und im Freien vor zu hohen Schallpegeln zu schützen. Bei allen Anlässen, auch bei nicht meldepflichtigen, ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dass die Schallpegelgrenzwerte eingehalten werden. Veranstalter, die die Auflagen nicht einhalten, werden verzeigt.

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