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Beschlüsse des Einwohnerrats vom 22. Juni 2020

Gestützt auf § 25 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende Beschlüsse des Einwohnerrats Zofingen vom 22. Juni 2020 veröffentlicht:

1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse:
Jahresbericht und und Jahresrechnung 2019 der Einwohnergemeinde Zofingen:
1. Genehmigung des Jahresberichts 2019 der Einwohnergemeinde (GK 134)
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Einwohnergemeinde (GK 134)
Genehmigung der Abrechungen der folgenden Verpflichtungskredite:
3. Militärunterkunft Rosengarten: Sanierung und Wiederherstellung nach Unwetter (Zusatzkredit Stadtrat, Art. 2017–0490)
4. Zusatzmassnahmen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Fussgängerquerungen auf der Strengelbacherstrasse K233 und der Mühlemattstrasse K204 (GK 111)
5. Sanierung der Abwasserleitungen im Gebiet Trinermatten sowie im Bereich des Postwegs, der Dorfstrasse, des Dörflirains und des Rütihubelwegs im Ortsteil Mühlethal (GEP 2016) [GK 112])
6. Sanierung und Aufwertung der Vorderen Hauptgasse im Abschnitt Amtshäuser bis Gerbergasse (GK 137)
7. Sanierung der Kanalisation in der Vorderen Hauptgasse im Abschnitt Amtshäuser bis Gerbergasse (GK 137)
8. Quartierschulhaus Mühlethal: Erneuerung Wärmeerzeugung, Erweiterung Schule und Kindergarten (GK 143)
9. 
Erarbeitung Verkehrskonzept Erschliessung, Parkierung und Mobilität Neubau Quartierschulhaus BZZ (GK 171)
Genehmigung der Abrechnung des folgenden Budgetkredits:
10. Sanierung Strasse im Brühl (Kto. 6150.5010.22) 

GK 149
Genehmigung d
er Verselbständigung der Weiterbildung Zofingen mittels Gründung einer neuen Aktiengesellschaft im Eigentum der Stadt Zofingen

GK 143
1. Genehmigung der Erhöhung des Mindestbetrags für Baugesuche von heute CHF 250 auf CHF 500 in § 3 lit. b des Baugebührenreglements
2. Ablehnung der Neuregelung der Konzessionsgebühr von CHF 20 pro m2 und Saison für die Benutzung von Konzessionsflächen in neu § 7a des Baugebührenreglements
3. Genehmigung des Inkrafttretens der Erhöhung des Mindestbetrags für Baugesuche gemäss Entscheid 1 per Ablauf der Referendumsfrist

GK 141
Ablehnung der Beteiligung der Einwohnergemeinde Zofingen mit CHF 160'000 (inkl. Eigenleistungen) an den Instandstellungskosten und dem Ausbau der Unterflurelektranten in der Altstadt

Diese Beschlüsse unterliegen einzeln gemäss § 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 23. Juli 2020 ab. Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen.

Die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse sind nach Ablauf der 30-tägigen Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen.

2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
GK 144-148
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an sämtliche gesuchstellenden Personen in 5 Einbürgerungsvorlagen (anonymisiert per 22.09.2020)

GK 77
Ablehnung des Antrags auf Abschreibung des Postulats der SVP-Fraktion vom 22. Oktober 2018 betreffend "Umsetzung von Organisations- und Führungsgrundsätzen beim Seniorenzentrum Zofingen"

GK 141
Kenntnisnahme von der Übertragung der Strominfrastrukturanlagen in der Altstadt von der Einwohnergemeinde an die StWZ Energie AG

Hinweis
Das traktandierte Geschäft zur Revision der Gemeindeordnung (GK 136) wurde zurückgewiesen.

Zofingen, 23. Juni 2020

BÜRO DES EINWOHNERRATS