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Einbürgerung soll 5 Jahre nach Sozialhilfebezug möglich sein

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres lud die Gemeinden ein, zu den geplanten Änderungen des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) Stellung zu nehmen. Der Zofinger Stadtrat steht den Neuerungen insgesamt positiv gegenüber. Entgegen dem Vorschlag des Regierungsrates möchte er aber die Wartefrist nach einem Sozialhilfebezug auf fünf Jahre festsetzen. Bisher galten drei Jahre Wartefrist, der neue Gesetzesvorschlag sieht zehn Jahre vor.

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