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Familienergänzende Kinderbetreuung: Zofingen definiert Qualitätsstandards und regelt Aufsicht

Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung des Kantons Aargau ist bis spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2018/2019 umzusetzen. Das Gesetz bezweckt unter anderem die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen auf Gemeindeebene in Kinderbetreuungsstätten (Kitas) sowie den schulischen Tagesstrukturen per Schuljahr 2017/2018 hat die Stadt Zofingen die Vorgaben schon weitgehend erfüllt. Ergänzend hat der Stadtrat nun noch die von der Fachstelle Kinder&Familien empfohlenen Qualitätsstandards für alle familienergänzenden Betreuungsangebote (Kitas, Tagesstrukturen und Tagesfamilien) verabschiedet sowie deren Aufsicht geregelt.