|

Austritt aus der Aargauischen Pensionskasse APK – Zofingen muss ausfinanzieren, die Rentner verbleiben jedoch bei der APK

Nach dem Austritt aus der Pensionskasse APK hat sich Zofingen erfolglos gegen die doppelte Ausfinanzierung gewehrt − das Bundesgericht weist die Beschwerde von Zofingen ab. Die Stadt kann jedoch als Teilerfolg verbuchen, dass die Rentnerinnen und Rentner bei der APK verbleiben und die APK Zofingen dereinst die Wertschwankungsreserven wieder rückerstatten muss.

Im Jahr 1984 beschloss der Einwohnerrat Zofingen die Auflösung der Städtischen Pensionskasse und die Überführung des Personals in die heutige APK. Obwohl die APK damals eine Unterdeckung von rund 27 % aufwies, verlangte sie den vollen Einkauf auf einen Deckungsgrad von 100 % und den Verbleib der damaligen Rentnerinnen und Rentner bei der Stadt Zofingen. Der Stadt Zofingen wurde dafür in den Verhandlungen zugesichert, dass dieser volle Einkauf bei einer späteren Sanierung berücksichtigt werde.

Per 1. Januar 2008 wurde die APK voll ausfinanziert, d. h. der Kanton und die angeschlossenen Arbeitgeber mussten Kapital einschiessen, um die Unterdeckung zu beseitigen. Neben der Unterdeckung von knapp 10 % wurde die APK dabei auch noch mit 15 % Wertschwankungsreserven ausgestattet. In der Folge haben neben Zofingen auch viele andere Gemeinden einen Austritt evaluiert und dann auch vollzogen. Stossend war, dass die APK auch bei einem Austritt die Wertschwankungsreserven einverlangte und nicht mitgeben wollte. Das kantonale Versicherungsgericht hat dieses Vorgehen als unzulässig beurteilt, das Bundesgericht hat es jedoch gestützt.

Die Einwohnergemeinde hat nun gegenüber der APK das damalige Versprechen geltend gemacht, dass ihr der seinerzeitige volle Einkauf auf die Ausfinanzierung anzurechnen sei. Dies haben nun das kantonale Versicherungsgericht und das Bundesgericht abgelehnt.

Die Kosten für die Ausfinanzierung der Einwohnergemeinde belaufen sich auf knapp CHF 18 Mio., jene der angeschlossenen Betriebe auf weitere rund CHF 10 Mio. Dafür hat Zofingen Rückstellungen gebildet und den grössten Teil des Betrages bereits bezahlt.

Positiv für Zofingen ist, dass die APK die Rentnerinnen und Rentner behalten muss, weil die Einwohnergemeinde im Jahr 2005 den neuen Anschlussvertrag an die APK wohlweislich nicht mehr unterzeichnet hat. Zudem muss die APK Zofingen die Wertschwankungsreserven von CHF 6,7 Mio. auf dem Bestand der Rentnerinnen und Rentner nach dem Tod des letzten Versicherten wieder zurückerstatten, sofern sich die APK zu diesem Zeitpunkt nicht in Unterdeckung befindet.