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Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2018

Die Ortsbürgergemeindeversammlung fasste am 15. November 2018 folgende Beschlüsse

  1. Genehmigung des Kurzprotokolls vom 22. Juni 2018
  2. Ermächtigung des Stadtrates zum Verkauf der Liegenschaften Rathaus (inkl. Weibeltrakt), Metzgernzunft, Stiftsgebäude und alter Landjägerposten an die Einwohnergemeinde Zofingen zum Preis von total CHF 988'702 per 1. Januar 2020
  3. Ermächtigung des Stadtrates zum Erwerb von Liegenschaften auf dem Gemeindegebiet Zofingen oder mit anderen Bezügen zur Ortsbürgergemeinde Zofingen mit Zustimmung des Ortsbürgerausschusses bis zu einem Volumen von total CHF 12,75 Mio.
  4. Ermächtigung des Stadtrates zur Aufnahme von Fremdkapital für die teilweise Finanzierung von Wohnliegenschaften bis zu einem Volumen von total CHF 4,25 Mio.
  5. Genehmigung des Budgets 2019
  6. Zustimmung zur Aufnahme in das Ortsbürgerrecht von Zofingen von Gautschi Daniel Stefan, 1972, von Zofingen und Reinach AG, und Hubmann Gautschi geb. Hubmann Christine, 1979, von Zofingen, Reinach AG und Bichelsee-Balterswil TG, mit den minderjährigen Kindern Gautschi Lars Stefan, 2010, von Zofingen und Reinach AG, und Gautschi Nils Manuel, 2012, von Zofingen und Reinach AG, Mühlethalstrasse 52
  7. Zustimmung zur Verleihung des Ortsbürgerrechtes von Zofingen verbunden mit dem Ehrenbürgerrecht an Steiner Ernst, 1955, von Zofingen und Schlossrued AG, Hirschparkweg 20

Die Beschlüsse 1 bis 5 unterliegen gemäss § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden dem fakultativen Referendum. Von einem Zehntel der stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung die Urnenabstimmung verlangt werden; die Referendumsfrist läuft am 19. Dezember 2018 ab.

Die Beschlüsse 6 und 7 unterstehen keinem Referendum (Gesetz über das Ortsbürgerrecht, § 8 Abs. 2).

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen.

Die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse sind am 20. Dezember 2018 in Rechtskraft erwachsen.

STADTRAT ZOFINGEN