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Neuvergabe der Bewilligungen für Taxi-Betriebe 2019-2022 in Zofingen

Die Stadt Zofingen hat an drei regionale Unternehmen die Bewilligungen für fünf Taxi-Standplätze beim Bahnhof und zusätzliche Betriebsbewilligungen für Taxifahrten ab privaten Standplätzen erteilt.

Der gewerbsmässige Transport von Personen mit Motorfahrzeugen auf dem Gemeindegebiet Zofingen bedarf einer Bewilligung, ausgestellt auf den Taxi-Betriebsinhaber. Die Bewilligungen werden durch den Stadtrat nach vorgängiger öffentlicher Ausschreibung alle vier Jahre erteilt.

Gemäss dem Zofinger Taxireglement gibt es drei gebührenpflichtige Bewilligungsarten:
- Bewilligung A mit festen Standplätzen am Bahnhof
- Bewilligung B mit Taxifahrten ab einem privaten Abstellplatz
- Bewilligungen C mit Taxifahrten bei besonderen Gelegenheiten

Bei der Bewilligungsvariante B ist auf einem privaten Abstellplatz in Zofingen auf neue Kundinnen oder Kunden zu warten. Die Bewilligung C schliesslich berechtigt zu Fahrten bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise das Heitere Open Air. Die jährlichen Gebühren werden neu für A-Bewilligungen auf CHF 600 und für B-Bewilligungen auf CHF 350 festgesetzt.

Der Stadtrat Zofingen hat drei Bewerbungen örtlicher Taxibetriebe für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 geprüft und erteilt folgende fünf A-Bewilligungen beim Bahnhof Zofingen:
- 2 Standplätze Walter Tschannen AG, Zofingen
- 2 Standplätze Burg-Taxi AG, Oftringen
- 1 Standplatz Altstadt-Taxi AG, Zofingen

Die Anzahl zugeteilter Standplätze erfolgt nicht fahrzeugspezifisch. Die Taxi-Betreiber können alle Fahrzeuge ihres Betriebes dort abstellen. Es wird lediglich die maximal gleichzeitige Belegung pro Betreiber festgelegt.

Der Walter Tschannen AG, der Altstadt-Taxi AG und der Burg-Taxi AG wird zudem eine Betriebsbewilligung B, für Taxifahren ab privaten Standplätzen in Zofingen, erteilt.