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Fussgängerzone in der Zofinger Altstadt wird klarer signalisiert

In der seit 1995 bestehenden Fussgängerzone in der Zofinger Altstadt gilt Fahrverbot, mit Ausnahmen für Velos und den Güterumschlag. Leider wird die Signalisation der Fussgängerzone nicht verstanden und vielfach auch nicht beachtet. Deshalb soll die bestehende Signalisation mit einem «Allgemeinen Fahrverbot» ergänzt werden. Wie bisher bleibt die Durchfahrt für Fahrräder sowie zu gewissen Zeiten für Anlieferung und Güterumschlag gestattet. Fussgänger haben Vortritt. Die Regeln bleiben gleich, sie werden aber durch eine klarere Signalisation verdeutlicht und ihre Einhaltung wird vermehrt kontrolliert werden.