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Änderung kantonales Gastgewerbegesetz per 1. März 2018

Die Regionalpolizei Zofingen erteilt neu ab 1. März 2018 die Bewilligung für den Kleinhandel mit Spirituosen (Kleinhandelsbewilligung) an Einzelanlässen und erhebt darauf die Alkoholabgabe. Diese Aufgabe wurde mit der Änderung des kantonalen Gastgewerbegesetzes per 1. März 2018 den Gemeinden übertragen. Diese können neu an den hohen christlichen Feiertagen auch eine verlängerte Öffnungszeit für bestimmte Anlässe bewilligen. Der Stadtrat hat auch diese Aufgabe der Regionalpolizei Zofingen delegiert. Er befürwortet eine restriktive Handhabung innerhalb der Altstadt. Vor hohen Feiertagen, die auf einen Wochenendtag fallen (z. B. Weihnachten) kann durch die Regionalpolizei eine Bewilligung für verlängerte Öffnungszeiten bis längstens 02.00 Uhr erteilt werden.

Gesuch Kleinhandelsbewilligung (Abgabe Spirituosen an Einzelanlass) [pdf, 191.27 KB]

Gesuch Verlängerung der Öffnungszeit (Einzelanlass) [pdf, 191.27 KB]