|

Zofinger Stadtrat stimmt Anpassung der Finanzverordnung mehrheitlich zu

Die Teilrevision des Gemeindegesetzes, welches per 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, hat zur Folge, dass die Finanzverordnung anzupassen ist. Die meisten Anpassungen stehen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung der Gemeinden. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau (DVI) hat die Gemeinden eingeladen, dazu bis am 6. April 2018 Stellung zu nehmen. Der Zofinger Stadtrat begrüsst die Mehrheit der Neuerungen. In einzelnen Punkten regt er aber Anpassungen an. So schlägt er vor, dass die Jahresrechnung nicht mehr durch das DVI geprüft werden soll, da diesem die Ressourcen fehlen und die Verantwortung für die Rechnung ohnehin beim Stadtrat und diejenige für die korrekte Revision bei einer externen Revisionsfirma liegt.