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Öffentliche Auflage der revidierten Zofinger Ortsplanung

Die Zofinger Ortsplanung soll in mehreren Schritten revidiert werden. Das erste Paket liegt vom12. Mai bis 11. Juni 2018 öffentlich auf und umfasst Anpassungen des Bauzonen- und Kulturlandplans sowie ein Konzept für Höhere Bauten. Ausserdem sollen zusätzliche Gebiete mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt werden. Zum Start der öffentlichen Auflage findet am 8. Mai 2018, 19.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung statt.

Die Teilrevision des Bauzonen- und Kulturlandplans der Stadt Zofingen schreitet voran. Nach der Beratung in der Raumplanungskommission und im Stadtrat sowie nach erfolgter kantonaler Vorprüfung, welche in der Gesamtbeurteilung positiv ausgefallen ist, steht als nächster Schritt die öffentliche Auflage des ersten Teilrevisions-Pakets an.

Gestaltungspläne sorgen für Qualität der Bebauung
Beim aktuellen Bauzonen- und Kulturlandplan der Stadt Zofingen besteht Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen. Im ersten Schritt wird schwergewichtig das Thema Qualitätssicherung behandelt. Dabei geht es um Gebiete und Areale, welche Entwicklungspotenziale für die Stadt darstellen. Diese Bereiche eignen sich für eine Verdichtung nach innen oder sind grösstenteils unbebaut. 10 solcher Schlüsselareale sollen mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt werden.

Neu wird in der Bauordnung auch die Möglichkeit geschaffen, bei Überbauungen unter klar definierten Bedingungen zwei zusätzliche Geschosse zu realisieren. Die Voraussetzung für diese Ausnahmesituation bildet der Erlass eines Gestaltungsplanes und die gebietsspezifische Einpassung. Die zwei zusätzlichen Geschosse müssen dabei eine bessere Lösung als die Regelbauweise ermöglichen, und die geplante Bebauung muss sich gut in das bestehende Umfeld einfügen. Von dieser Spezialregelung ausgenommen sind die Altstadt, die Neuquartierzone, die Wohnzonen W2 und die Wohn- und Arbeitszonen WA2.

In Zofingen soll künftig bis 38 Meter hoch gebaut werden dürfen
Das neu geschaffene Konzept für Höhere Bauten definiert, in welchen Zonen in Zofingen wie hoch gebaut werden darf. Künftig soll in der Wohnzone eine maximale Bauhöhe von 38 Metern möglich sein, dies jedoch verbunden mit einer Gestaltungsplanpflicht, welche eine hohe Qualität der Bebauung sicherstellt. In der Arbeitszone sollen künftig 30 Meter möglich sein, dafür ist dort keine Gestaltungsplanpflicht vorgesehen.

Die ursprünglich angedachten Arrondierungen – kleine Einzonungen am Bauzonenrand – sind der Mehrwertabgabe unterworfen. Deren Schätzung durch das kantonale Steueramt hätte zu beträchtlichen zeitlichen Verzögerungen geführt. Die Arrondierungen werden deshalb in das zweite Paket der Teilrevision des Bauzonen- und Kulturlandplanes verschoben.

Informationsveranstaltung und öffentliche Auflage
Zur Vorstellung der teilrevidierten Ortsplanung organisiert der Zofinger Stadtrat gemeinsam mit dem Ortsplaner und Vertretern der Verwaltung am Dienstag, 8. Mai 2018 um 19.00 Uhr im Rathaus Zofingen eine öffentliche Informationsveranstaltung.

Anschliessend findet vom 12. Mai bis 11. Juni 2018 die öffentliche Auflage statt. Die Akten können auf der Bauverwaltung Zofingen an der Vorderen Hauptgasse 74 eingesehen werden.