Welche Stolpersteine können Sie vermeiden?
- Projektänderungen
Wenn immer möglich sollten Sie Projektänderungen während eines laufenden Bewilligungsverfahrens vermeiden. Falls dies nicht möglich ist, reichen Sie eine so benannt Planänderung nach, worin alle gegenüber der Grundeingabe vorgenommenen Änderungen grün gezeichnet sind. Die Pläne müssen mit einem neuen Revisionsdatum gekennzeichnet werden.
- Nachreichung von geforderten Unterlagen
Bitte reichen Sie die in der Baubewilligung geforderten nachzureichenden Unterlagen pünktlich und ohne Aufforderung nach. Am besten geben Sie möglichst alle Dokumente schon mit dem Baugesuch ein (z. B. Umgebungspläne, Energienachweise, Grenzbaurechte, Dienstbarkeiten)
- Bepflanzungen
Bei Neuanpflanzungen sind vorwiegend standortheimische Arten zu verwenden. Die Pflanzung von invasiven und potentiell invasiven Neophyten ist verboten. Gleichzeitig gilt auch das Merkblatt Feuerbrand Wirtspflanzenverbot. Neue Grünflächen sind soweit möglich naturnah zu gestalten.
- Aussenbeleuchtung
Lichtverschmutzung beeinflusst den Organismus von Mensch und Tier negativ, verursacht Kosten und ist unökologisch. Aussenbeleuchtungen dürfen nicht grundlos brennen. Steuern Sie diese mit einem Bewegungsmelder.