Sozialhilfe
Adresse
Bereich Soziales
Geschäftsfeld Sozialhilfe
Niklaus-Thut-Platz 19
Postfach
AR4800 Zofingen
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Wer in der Schweiz in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat gemäss Bundesverfassung Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.
Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für diese Aufgabe im Rahmen der Sozialhilfe verantwortlich. Der Bereich Soziales der Stadtverwaltung Zofingen übernimmt für Einwohner von Zofingen sowie für die angeschlossenen Drittgemeinden Brittnau, Uerkheim und Wiliberg folgende Aufgaben:
- Abklärungen und Beratungen im Rahmen der persönlichen Hilfe
- Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
- Elternschaftsbeihilfe
- Materielle Hilfe
Für Erstkontakte und Anmeldungen stehen jeweils am Dienstag von 09.00 – 11.00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr Zeitfenster zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht nötig, Sie müssen jedoch mit Wartezeiten rechnen.
Weitere Informationen: