Adressauskünfte

Adressauskünfte an Privatpersonen und Firmen dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.

Eine Adressanfrage ist schriftlich und mit folgenden Unterlagen bei uns einzureichen:

  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Die Gebühr beträgt CHF 20.00 zuzüglich CHF 2.00 Porto und Versand (sofern kein frankiertes Rückantwortcouvert beigelegt wird).

Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen erteilt.