Steuern
Adresse
Steueramt
Stadthaus Hintere Hauptgasse
Hintere Hauptgasse 5
Postfach
AR4800 Zofingen
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Beschreibung Steuern
Abgabefrist - Steuererklärung 2025
Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März 2026 abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden unter: www.ag.ch/fristerstreckung
Aufgaben und Dienstleistungen
- Steuerregister mit den notwendigen Kontrollen
- Veranlagung der natürlichen Personen
- Veranlagung der Selbstständigerwerbenden
- Grundstückschätzungswesen / Grundstückgewinnsteuerveranlagungen
Informationen
- Easy-Tax
- Easy-Tax Transfer
- Erbschaft (Steuerpflicht)
- Fristverlängerung Steuererklärung
- Mahngebühren
- Provisorische Steuerrechnung (Anpassung)
- Ratenzahlungen (Gesuche)
- Steuerfuss Zofingen
- steuern-easy.ch
- Steuerkonto
- Vergütungszinsen