Familienforschung

Auskünfte aus den Zivilstandsregistern zum Zweck der Familienforschung können entweder bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig erteilt werden. Zuständig ist das für den Heimatort der betroffenen Person zuständige Zivilstandsamt. Die Bekanntgabe von Personendaten erfolgt durch Zivilstandsdokumente. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.

Soweit vorgeschrieben, ist die Bewilligung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (Abteilung Register und Personenstand)  vorgängig einzuholen und vorzulegen.

Die Gebühren für die Bekanntgabe richten sich nach dem zeitlichen Aufwand.

Bei Fragen dürfen Sie gerne das Regionalen Zivilstandsamt Zofingen kontaktieren.

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