Mahngebühren

Im November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gebührenerhebung erfolgt ab dem Kalenderjahr 2019. Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:

  • Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.– 1)
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.– 1)
  • Mahnung Steuer­ und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.– 2)
  • Betreibung Steuer­ und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.– 2)

1) Ab Steuerjahr 2018
2) Ab Steuerjahr 2019

 

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