Tempo 30 und Begegnungszonen
Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen sind Verkehrsregime, in denen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 respektive 20 km/h beschränkt ist. Ihre Signalisation erfolgt nicht streckenweise, sondern als Zone. Das tiefere Geschwindigkeitsniveau dient der Verkehrsberuhigung, fördert die Wohn- und Lebensqualität und kann die Verkehrssicherheit erhöhen, den Verkehrsablauf verbessern oder eine übermässige Umweltbelastung reduzieren.
Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen können sowohl vom Stadtrat, von Interessensverbänden, Vereinen, von politischen Parteien als auch von betroffenen Anwohnenden oder Eltern angestossen werden.
Tempo-30-Zonen
In Tempo-30-Zonen gilt Höchsttempo 30 km/h; der Fahrzeugverkehr hat auf der Fahrbahn gegenüber dem Fussverkehr Vortritt.
Die Erfahrungen zeigen, dass sich Tempo 30 positiv auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auswirkt. Es gibt weniger Unfälle und falls doch etwas passiert, sind die Unfallfolgen meistens weniger schwer. Für Kinder ist der Schulweg sicherer. Zudem ist das Überqueren der Strassen zu Fuss einfacher und der Verkehr fliesst gleichmässiger. Tempo 30 reduziert den Strassenlärm signifikant.
Begegnungszonen
In Begegnungszonen gilt Höchsttempo 20 km/h, Fussgänger und Fussgängerinnen haben Vortritt.
Weil die Strasse nicht mehr nur Verkehrsfläche, sondern gleichzeitig auch Aufenthaltsort für Kinder und Erwachsene ist, erfordert dies von den Benutzenden gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. So geniesst die Anwohnerschaft mehr Wohnqualität und die Verkehrssicherheit ist dank der tiefen Geschwindigkeit sehr gut.
Klare und einfache Verkehrsregeln sorgen dafür, dass das Miteinander funktioniert:
- Die Fussgänger und Fussgängerinnen geniessen den Vortritt vor den Fahrzeugen.
- Es gibt keine Fussgängerstreifen, da der Fussgängervortritt überall gilt.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 20 km/h.
- Auch fahrzeugähnliche Geräte (wie Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette oder Kinderräder) müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen sowie den Besonderheiten des Geräts anpassen.
- Fahrzeuge dürfen nicht unnötig behindert werden.
- Das Parkieren ist nur an markierten Stellen erlaubt. Warenumschlag ist auch ausserhalb der markierten Stellen erlaubt. Ebenfalls können bei der Regionalpolizei Zofingen Parkkarten für Handwerker eingeholt werden.
So stellen Sie ein Gesuch für eine Tempo-30-Zone oder für eine Begegnungszone
Anwohnende können ein schriftliches Gesuch (ohne Formular) für eine Tempo-30-Zone oder eine Begegnungszone stellen. Das Gesuch soll in der Anwohnerschaft breit abgestützt sein (mehr als 50 % der Anwohnenden) und folgende Informationen enthalten:
- Name des/der Antragsstellenden
- Name der Strasse(n) (möglichst genaue Abschnittsangabe) und Plan mit gewünschtem Perimeter
- Gründe für das Einrichten einer Tempo-30-Zone oder einer Begegnungszone
- Liste der weiteren Anwohnenden, die das Gesuch unterstützen (Stimmberechtigung wird nicht vorausgesetzt, Kinder dürfen auch unterschreiben)
Bei Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung der Stadt Zofingen.