Einwohnerrat

Das Stadtparlament

Gemeinden unterstehen entweder der Organisation mit Gemeindeversammlung oder mit Einwohnerrat (§ 15 Gemeindegesetz). Diese Wahlmöglichkeit besteht im Kanton Aargau seit 1966. Zofingen führte auf diesen Zeitpunkt zusammen mit vier weiteren Gemeinden als Erste einen Einwohnerrat ein.

In Zofingen bilden 40 Einwohnerrätinnen und -räte das Parlament (Legislative) der Stadt. Die Mitglieder werden nach dem Kandidatenstimmensystem jeweils auf eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Die Parteien können Fraktionen bilden.

Die Organisation mit Einwohnerrat hat sich in Zofingen bestens bewährt und ist mit ein Garant für eine ausgewogene und sachbezogene Politik. Dies unterstreicht auch die Tatsache, dass seit Bestehen des Einwohnerrates nur gegen ganz wenige Beschlüsse das Referendum ergriffen wurde.

AnkerVergleich Sitzverteilung nach Amtsperioden:

Stand: 26. September 2021

Organisation

Die Sitzungen des Einwohnerrates werden von der Präsidentin oder vom Präsidenten geleitet. Für die Auswertung der Abstimmungen stehen zwei StimmenzählerInnen aus dem Einwohnerrat zur Verfügung. Zusammen mit der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und der Protokollführerin oder dem Protokollführer sind diese Personen für einen reibungslosen Ablauf der Einwohnerratssitzungen verantwortlich.

Das Büro des Einwohnerrates, welches aus Präsident, Vizepräsident, zwei Stimmenzählern sowie dem Ratssekretär besteht, stellt die Traktandenliste zusammen und leitet die Sitzungen des Einwohnerrates. Die Mitglieder des Büros werden jeweils auf eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.

Die neunköpfige Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGPK) besteht aus Mitgliedern des Einwohnerrates und prüft Voranschlag, Rechnung und Finanzplan, allfällige Spezial- und Kreditabrechnungen sowie den jährlichen Geschäftsbericht des Stadtrates sowie die weiteren ihr vom Einwohnerrat zugewiesenen Vorlagen. Die FGPK wird von Einwohnerrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Für besonders komplexe Geschäfte kann der Einwohnerrat auf Antrag des Stadtrates eine Spezialkommission von maximal 15 Mitgliedern einsetzen. Diese werden vom Büro des Einwohnerrates aufgrund eines vom Einwohnerrat pro Amtsperiode festgelegten Verteilschlüssels jeweils in stiller Wahl gewählt.

Die Sitzungen des Einwohnerrates werden in der Regel auf einen Montagabend, 18.00 Uhr, im Stadtsaal angesetzt. Auswnahmsweise können die Beratungen am Dienstagabend, 18.00 Uhr, fortgesetzt werden (§ 9 GeschRegl).

  • drucken