Spezialkommissionen

Zur Prüfung besonders wichtiger Vorlagen kann der Einwohnerrat aus seiner Mitte Spezialkommissionen bestellen. Sie konstituieren sich selber (§ 16 Abs. 4 GO).

Die ständigen und nichtständigen Kommissionen des Einwohnerrats gemäss § 16 Abs. 3 und 4 GO werden in der Regel im Verhältnis der  Fraktionsstärken zusammengesetzt. Die Vertretungen der Fraktionen (Listen) und des Ratsbüros legen den entsprechenden Schlüssel nach der Gesamterneuerungswahl, jedoch vor Beginn der neuen Amtsperiode, für die Amtsdauer fest (§ 21 Geschäftsreglement Einwohnerrat).

Spezialkommissionen gemäss § 16 Abs. 4 GO werden in der Regel aus 7 bis höchstens 15 Mitgliedern bestellt (§ 22 Geschäftsreglement Einwohnerrat)

Gestützt auf die Wahl des Einwohnerrats vom 26. September 2021 ergibt sich aufgrund der Anzahl Kandidatenstimmen und der Fraktionsbildungen für die Amtsperiode 2022-2025 folgender Verteilschlüssel für die ständigen und nichtständigen Kommissionen: 

Partei/Fraktion Anzahl Sitze pro Kommission
FDP/Zofige macht's 2 2 3 3 3
SVP 1 2 2 3 3
SP 1 2 2 2 3
Grüne 1 1 2 2 2
EVP-Die Mitte 1 1 1 2 2
glp 1 1 1 1 2
Farbtupfer 0 0 0 0 0
Total 7 9 11 13 15

Der Einwohnerrat hat an seiner konstituierenden Sitzung vom 24. Januar 2022 diesen Verteilschlüssel für die Amtsperiode 2022-2025 bestätigt.

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