Die direkte Demokratie lebt …

Die Schweizerinnen und Schweizer geniessen ein umfassendes Wahlrecht, das weit über dasjenige anderer Demokratien hinausgeht. Das Stimmrecht kann als eigentliche schweizerische Besonderheit bezeichnet werden. Über viele Sachgeschäfte hat das Volk direkt zu befinden (direkte Demokratie).

Jede Schweizerin und jeder Schweizer wird mit Vollendung des 18. Altersjahres stimmberechtigt, sofern nicht ein Ausschlussgrund (beispielsweise Bevormundung wegen Geisteskrankheit) vorliegt. Die Stimmberechtigung umfasst sowohl das aktive Stimm- und Wahlrecht als auch das passive Wahlrecht. Ausländische Staatsangehörige sind in einzelnen Kantonen bereits stimmberechtigt, nicht aber im Kanton Aargau.

Dank der sehr ausgeprägten direkten Demokratie hat jede/r Stimmberechtigte die Möglichkeit, auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene eine Initiative zu lancieren, das Referendum gegen einen Beschluss zu ergreifen oder eine Motion einzureichen.

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