Einbürgerungen

Sie sind bereits Schweizerin oder Schweizer und möchten das Bürgerrecht von Zofingen erwerben oder gar Ortsbürger/in werden? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten Schweizerin oder Schweizer werden?

Nachstehend finden Sie die Voraussetzungen sowie die wichtigsten Informationen.
 

Schweizerinnen und Schweizer: Gemeindebürgerrecht

§ 10 KBüG

Voraussetzungen

  • Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in Zofingen, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs
  • Guter Leumund
  • Keine hängigen Strafverfahren
  • Keine Betreibungen
  • Keine Steuerschulden und/oder Steuerrückstände

Verfahren

  • Einreichung des Gesuchsformulars mit den erforderlichen Beilagen bei der Stadtkanzlei
  • Prüfung der Voraussetzungen und der Gesuchsunterlagen
  • Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Zofingen durch den Stadtrat

Gebühren

  • CHF 300 pro Person
  • CHF 150 für ein einbezogenes Kind ab vollendetem 10. Lebensjahr
  • Für ein einbezogenes Kind unter 10 Jahre werden keine Gebühren erhoben

Weitere Informationen sowie das Gesuchsformular finden Sie auf der Webseite des Kantons.
 

Schweizerinnen und Schweizer: Ortsbürgerrecht

§ 6 ObüG

Voraussetzungen

  • Besitz des Gemeindebürgerrechts von Zofingen
  • Entweder mindestens 10-jähriger ununterbrochener oder insgesamt mindestens 25-jähriger Wohnsitz in Zofingen
  • Interesse an den Belangen der Ortsbürgergemeinde

Verfahren

  • Einreichung des Gesuchs mit den erforderlichen Beilagen bei der Stadtkanzlei
  • Prüfung der Voraussetzungen und der Gesuchsunterlagen
  • Antrag des Stadtrates an die Ortsbürgergemeindeversammlung
  • Entscheid über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht von Zofingen durch die Ortsbürgergemeindeversammlung

Gebühren

  • CHF 500 pro Person bei einem Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in Zofingen
  • CHF 250 pro Person bei einem Wohnsitz von mehr als 20 Jahren in Zofingen
  • Unentgeltlich für Personen, welche insgesamt einen 25-jährigen Wohnsitz in Zofingen nachweisen können

Gesetzliche Grundlagen sowie das Gesuchsformular finden Sie auf der Webseite des Kantons.
 

Ausländische Staatsangehörige: Erleichterte Einbürgerung

Art. 21 Absatz 1 BüG

Voraussetzungen

Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern, die seit 1 Jahr in der Schweiz wohnen, können die erleichterte Einbürgerung nach einer 3-jährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt haben.

Verfahren

  • Einreichung des Gesuchsformulars mit den erforderlichen Unterlagen beim Staatssekretariat für Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern
  • Prüfung der Gesuchsunterlagen durch SEM (nach Bezahlung der Gebühr)
  • Einholung eines Erhebungsberichts bei allen Kantonen, in denen die gesuchstellende Person in den letzten 5 Jahren vor Gesuchseinreichung gewohnt hat
  • Persönliches Gespräch mit der zuständigen Behörde
  • Überprüfung Einbürgerungsvoraussetzungen anhand der kantonalen Berichte durch SEM
  • Entscheid über die Einbürgerung durch SEM nach Anhörung des künftigen Heimatkantons

Gebühren

  • CHF 900
     

Ausländische Staatsangehörige: Erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration

Art. 24a BüG

Voraussetzungen

  • Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat
  • Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht
  • Die gesuchstellende Person wurde in der Schweiz geboren
  • Die gesuchstellende Person besitzt eine Niederlassungsbewilligung und hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht
  • Das Gesuch ist bis zum vollendeten 25. Altersjahr einzureichen

Verfahren

  • Einreichung des Gesuchsformulars mit den erforderlichen Unterlagen beim Staatssekretariat für Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern
  • Prüfung der Gesuchsunterlagen durch SEM (nach Bezahlung der Gebühr)
  • Entscheid über die Einbürgerung durch SEM nach Anhörung des Kantons

Gebühren

  • Volljährige Personen CHF 500
  • Minderjährige Personen CHF 250

Gesuchsformulare können bei jeder Gemeindekanzlei oder beim SEM (einbuergerungNULL@sem.admin.ch) bezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes.

Über Self-Check Einbürgerung können sich interessierte Personen rasch, unkompliziert und selbstständig informieren, ob sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen.
 

Ausländische Staatsangehörige: Ordentliche Einbürgerung

Art. 9 ff BüG/§ 3 ff KBüG

Voraussetzungen

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesucheinreichung (Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt, wobei der tatsächliche Aufenthalt mindestens sechs Jahre zu betragen hat. Bei eingetragener Partnerschaft mit einer Schweizerin/einem Schweizer genügt ein Wohnsitz von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz, falls die betroffene Person ein Jahr unmittelbar vor Gesucheinreichung in der Schweiz verbrachte und seit 3 Jahren in eingetragener Partnerschaft lebt.)
  • 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
  • Mindestens 3-jähriger ununterbrochener Wohnsitz in Zofingen vor Einreichung des Gesuchs
  • Erfolgreiche Integration
  • Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse

Gebühren

Die Kosten der ordentlichen Einbürgerung hängen von der Anzahl der gesuchstellenden Personen und deren Alter ab.

Detaillierte Informationen finden Sie in den nachstehenden Dokumenten:

Die Gesuchsunterlagen werden anlässlich eines persönlichen Beratungsgesprächs abgegeben und erläutert.
 

Kontakt

Für weitere Auskünfte ober bei Fragen steht Ihnen die Stadtkanzlei gerne zur Verfügung.

Stadtkanzlei
Kirchplatz 26
Postfach
4800 Zofingen
062 745 71 25
stadtkanzleiNULL@zofingen.ch

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