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Beschlüsse des Einwohnerrates vom 25. Juni 2018

Gestützt auf § 25 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende Beschlüsse des Einwohnerrates der Stadt Zofingen vom 25. Juni 2018 veröffentlicht:

Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 27. Juli 2018):

  1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2017 der Einwohnergemeinde
    - Genehmigung des Jahresberichts 2017 der Einwohnergemeinde
    - Genehmigung der Jahresrechnung 2017 der Einwohnergemeinde
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    Genehmigung der Abrechnung über den Budgetkredit betr. Schulanlage Mühlethal: Projektierung Erneuerung Wärmeerzeugung und Erweiterung Schulanlage mit Kindergarten
     
  2. Genehmigung des Gemeindevertrages mit der Einwohnergemeinde Uerkheim für die Übertragung von Aufgaben der kommunalen Bauverwaltung an den Bereich Hochbau und Liegenschaften und Zustimmung zur daraus resultierenden Pensenaufstockung um insgesamt 80 %
     
  3. Genehmigung des Gemeindevertrages mit Strengelbach für die Übernahme der Aufgaben der Schulsozialarbeit mit Wirkung ab 1. August 2018 und Zustimmung zur daraus resultierenden Pensenaufstockung um insgesamt 55 %
     
  4. Schulinformatik – Ressourcenanpassung Support:
    - Zustimmung zur Aufstockung des Stellenetats für den schulischen Informatiksupport per 1. August 2018 von 151 auf 190 Stellenprozente
    - Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 2018 von CHF 8'800 zugunsten von Kto. 4.2120.3020.02 und von CHF 13'200 zugunsten von Kto. 4.2130.3020.02

Abschliessend gefasste Beschlüsse:

  1. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
    - Elma Mahperi Melike, 1976, mit den minderjährigen Kindern Elma Eftelya, 2003, und Elma Anatolia, 2005, türkische Staatsangehörige
    - Kuljici Semra, 1999, serbische und kosovarische Staatsangehörige
    - Munishi Ljavdrim, 1978, mit der minderjährigen Tochter Munishi Inara, 2017, mazedonische Staatsangehörige
    - Polat Diyar, 2001, türkischer Staatsangehöriger
    - Polat Zerda, 2004, türkische Staatsangehörige
    - Schenk Werner, 1974, italienischer Staatsangehöriger
    -
    Schilling-Eisenberger Ekkehard, 1953, deutscher Staatsangehöriger
     
  2. Das Postulat der Fraktion DYM (CVP, EVP, glp) vom 24. März 2014 betr. Überprüfung und Organisation Hochbau wird als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben
     
  3. Das Postulat der SP-Fraktion vom 20. März 2014 betr. Strategie und Organisation der Zofinger erzo-Delegation wird als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben
     
  4. Ablehnung des Antrags auf Abschreibung des Postulats der FDP-Fraktion vom 20. Oktober 2014 betr. effizientere Leistungserbringung dank E-Government
     
  5. Ablehnung des Antrags auf Abschreibung des Postulats der FGPK vom 12. Oktober 2015 betr. Organisation und Struktur der Bauverwaltung Zofingen
     
  6. Überweisung des Postulats der Fraktion DYM (CVP, EVP, glp, Parteilose) vom 20. März 2017 betr. Überprüfung der Rechtsform des Seniorenzentrums
     
  7. Nichtüberweisung des Postulats der SP/JUSO-Fraktion vom 26. Juni 2017 betr. Evaluation der Einführung einer Tagesschule
     
  8. Nichtüberweisung des Postulats der SP/JUSO-Fraktion vom 18. September 2017 betr. befristeter, zweckgebundener Investitionszuschlag
     
  9. Beantwortung der Interpellation von Jakob Lang (FDP) vom 23. Oktober 2017 betr. Bibliothek Zofingen - Zukunftsstrategie

10. Beantwortung der Interpellation der SP/JUSO-Fraktion vom 23. Oktober 2017 betr. Tempo 30-Zone an der Brittnauerstrasse

11. Abschreibung des Postulats der SVP-Fraktion vom 14. März 2018 betr. Beschattung am Kinderfest auf dem Heitern

12. Beantwortung der dringlich erklärten Interpellation von Irma Jordi (DYM/CVP) vom 25. Juni 2018 betr. Stadtbach Zofingen/Hochwasserschutz

Die Beschlüsse unter Ziffer 1 unterliegen einzeln gemäss § 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 27. Juli 2018 ab.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen.

BÜRO DES EINWOHNERRATES

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