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Beschlüsse des Einwohnerrats vom 20. November 2023

Gestützt auf § 25 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende Beschlüsse des Einwohnerrats Zofingen vom 20. November 2023 veröffentlicht:

Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse

  1. ER.2023.029
    1. Genehmigung des Gemeindevertrags über die gemeinsame Feuerwehr der Einwohnergemeinden Oftringen und Zofingen
    2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Kauf von zwei Fahrzeugen (Tanklöschfahrzeug 1. Inverkehrssetzung 2014, Pionierfahrzeug 1. Inverkehrssetzung 2022) von der Gemeinde Oftringen von CHF 457'000 (inkl. MWST)
  2. ER.2023.031
    1. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Umwandlung eines Teils des bestehenden Darlehens der Stadt an die StWZ Energie AG in der Höhe von max. CHF
      3 Mio. in Aktienkapital der neu zu gründenden Regionalen Energie AG unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss der StWZ Energie AG, der EW Oftringen AG und der EW Rothrist AG erfolgt
    2. Genehmigung der Kompetenz an den Stadtrat, die genaue Höhe so festzulegen, dass der Beteiligungsanteil der Stadt Zofingen an der REAG 45 % nicht übersteigt
  3. ER.2023.033
    Genehmigung eines Verpflichtungskredits für das Projekt "Planung und Realisierung Schulraumprovisorium GMS" von brutto CHF 630'000 (inkl. MWST)
  4. ER.2023.027
    Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Planung und Realisierung des Bauvorhabens "Trinermatten – Sanierung Sportanlagen 1. Etappe" von brutto CHF 1'362'000 (inkl. MWST), zuzüglich allfälliger Teuerung ab 1. April 2023 und abzüglich Beiträge Dritter
  5. ER.2023.038
    1. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für Erstellung der MRWA, der Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung und der Beleuchtungsanzeige von brutto CHF 1'609'739 (inkl. MWST), zuzüglich allfälliger Teuerung und abzüglich Beiträge Dritter
    2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Erneuerung der Signaletik und die farbliche Aufwertung von brutto CHF 174'884 (inkl. MWST), zuzüglich allfälliger Teuerung
    3. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Einbau von Elektroladestationen von brutto CHF 60'000 (exkl. MWST), zuzüglich allfälliger Teuerung

Diese Beschlüsse unterliegen gemäss § 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 21. Dezember 2023 ab. Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse erwachsen nach Ablauf der 30-tägigen Referendumsfrist in Rechtskraft.

Zofingen, 21. November  2023

BÜRO DES EINWOHNERRATS

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