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Das Geschäftsreglement des Einwohnerrats soll revidiert werden

Ziel der Überarbeitung des Reglements ist, dieses an die neue Gemeindeordnung anzupassen und zu aktualisieren. Der Einwohnerrat entscheidet am 18. März 2024 darüber.

Die Aktualisierung des Geschäftsreglements drängt sich aus mehreren Gründen auf. Ein Grund ist die Aufhebung der Schulpflegen im Kanton Aargau per Ende 2021. Zudem ist das Reglement sprachlich überarbeitet und an die gängige Praxis angepasst worden. Dies betrifft beispielsweise die Einführung der digitalen Geschäftsverwaltung.

Weiter wurde die Frage des Stimmrechts des Präsidenten oder der Präsidentin präzisiert. Das bisherige Geschäftsreglement machte lediglich die Aussage, dass das Präsidium an Wahlen und geheimen Abstimmungen teilnimmt. Dies führte in vergangener Zeit immer wieder zu Diskussionen. Neu ist vorgesehen, dass der Präsident oder die Präsidentin des Einwohnerrats bei Abstimmungen – also auch bei offenen Abstimmungen - mitstimmt.

Weiter ist vorgesehen, die maximale Redezeit von zehn auf fünf Minuten zu beschränken. Davon ausgenommen sind die Sprecherinnen und Sprecher der Kommissionen und die Mitglieder des Stadtrats.

Neu definiert das Reglement eine Frist, wonach die Haltung des Stadtrats zu einer Motion oder zu einem Postulat dem Einwohnerrat innert einem Jahr mitzuteilen ist.

Weiter soll das Reglement die Schaffung einer öffentlichen Audiodatenbank zulassen, so dass das aufwändige Wortprotokoll der mehrstündigen Sitzungen durch ein Beschlussprotokoll ersetzt werden könnte.

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