|

Seniorenzentrum Zofingen: Als zukünftige Rechtsform favorisiert der Stadtrat die kommunale Anstalt

Im Oktober 2022 hat der Einwohnerrat entschieden, das städtische Seniorenzentrum in eine eigenständige juristische Person umzuwandeln. Der Stadtrat hat daraufhin in Zusammenarbeit mit dem externen Beratungsunternehmen BDO verschiedene Varianten zur Auslagerung geprüft. Gestützt auf diese Prüfung favorisiert er als Rechtsform die kommunale Anstalt. Damit gewinnt das Seniorenzentrum an unternehmerischer Flexibilität und an Unabhängigkeit von den politischen Organen der Stadt. Zudem kann das Seniorenzentrum weiterhin ein attraktives und qualitativ hochstehendes Wohn-, Betreuungs-, Pflege- und Verpflegungsangebot für seine Bewohnerinnen und Bewohner sicherstellen. Am 18. März 2024 entscheidet der Einwohnerrat über einen Kredit für den nächsten Projektschritt.

Im Rahmen des Vorprojekts wurden sieben mögliche Rechtsformen (Vollständige Privatisierung, Gemeinnützige Aktiengesellschaft, Verein, Genossenschaft, Stiftung, Kommunale Anstalt und Eigenwirtschaftsbetrieb) und drei mögliche Varianten für den Umfang der Ausgliederung untersucht. Mit der Gründung einer öffentlichen Anstalt erhält das Seniorenzentrum die im Markt nötige unternehmerische Freiheit. Die Entscheidstrukturen werden vereinfacht und politisch entflochten. Die kommunale Anstalt kann nach spezifischen Bedürfnissen ausgestaltet werden. Als öffentlich-rechtliche Rechtsform geniesst sie aus Sicht des Stadtrats eine hohe Akzeptanz. Sie bietet sowohl für die Stadt als auch für die neue juristische Person die besten Voraussetzungen.

Flexible, öffentlich-rechtliche Rechtsform
Die "Kommunale Anstalt" wurden 2019 im Kanton Aargau auf Gemeindeebene eingeführt. Ein Beweggrund für die Einführung dieser Rechtsform war, den Gemeinden eine vergleichbare, öffentlich-rechtliche Alternative zur Gründung einer Aktiengesellschaft zu bieten. Gemäss den kantonalen Empfehlungen eignet sich diese Rechtsform vor allem für "Aufgabenbereiche, die in selbständiger Organisation und unter selbständiger Führung effizient und kostentransparent erfüllt werden sollen, ohne dass die Gemeinde jeden Einfluss preisgibt". Dieser Sachverhalt stimmt aus Sicht des Stadtrats mit der Ausgangslage des Seniorenzentrums überein.

Bei der Gründung der kommunalen Anstalt sollen sowohl der Betrieb als auch die entsprechenden Liegenschaften ausgelagert werden. Die Grundstücke verbleiben im Eigentum der Einwohnergemeinde.

Weiteres Vorgehen
Für die Ausarbeitung der entsprechenden Rechts- und Entscheidungsgrundlagen zur Gründung der kommunalen Anstalt beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat einen Verpflichtungskredit von CHF 95'000. Stimmt der Einwohnerrat diesem Antrag am 18. März 2024 zu, werden 2024/2025 die Entscheidungsgrundlagen zur Gründung ausgearbeitet. Der Einwohnerrat wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2025 die Gründung der kommunalen Anstalt beraten können. Die Betriebsaufnahme der neuen kommunalen Anstalt wäre frühestens ab den 1. Januar 2026 realistisch.

Zu den relevanten Rechts- und Entscheidungsgrundlagen gehört insbesondere die Anstaltsordnung. Sie regelt die Kernelemente der kommunalen Anstalt, wie die Organe. Aus finanzieller Perspektive sind die Ausarbeitung des Businessplans, die Klärung der Kapitalausstattung und die Übertragung der Liegenschaften und des Betriebs besonders relevant. Des Weiteren wird die Roadmap für die anschliessende Umsetzung und die Betriebsüberführung erarbeitet. 

Geringer Einfluss auf den Alltag
Das Seniorenzentrum Zofingen ist heute ein sehr gut funktionierender Betrieb der Stadt Zofingen. In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen zur positiven Weiterentwicklung eingeleitet. Mit der Auslagerung in eine eigenständige juristische Person gewinnt die Organisation weiter an unternehmerischer Freiheit. Auf den Betrieb und den Alltag im Seniorenzentrum hat die Auslagerung nur geringe Auswirkungen.

  • drucken