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Feuerverbot in Wäldern - Waldbrandgefahr Stufe 4

Seit Donnerstag, 26. Juli 2018, 12.00 Uhr, gilt für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Aargau ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 200 Meter zu Waldrändern.

Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantonalen Führungsstabs KFS sowie den Merkblättern.

Medienmitteilung KFS
Merkblatt Verhalten bei Trockenheit/Feuerverbot
Merkblatt Verhalten bei Trockenheit: Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Gefahr)

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