|

Zofingen überträgt die Fischereirechte dem Kanton

Im Kanton Aargau liegen die Fischereirechte normalerweise beim Kanton. Auf dem Gemeindegebiet von Zofingen befinden sich sieben Fischereireviere. Bei fünf davon ist aktuell der Kanton für eine Verpachtung an interessierte Fischerinnen und Fischer zuständig. Die zwei anderen verpachtet die Stadt Zofingen noch selbst. Eines der bisher von der Stadt verpachteten Reviere ist der Bärenmoosweiher. Dieser wird ab 2026 nicht mehr verpachtet, da er ein Laichgebiet für Amphibien von nationaler Bedeutung ist. Somit wäre die Stadt künftig nur noch für die Verpachtung eines einzigen Reviers zuständig.

Die Situation wird nun bereinigt und vereinfacht, so dass ab der nächsten Pachtperiode 2026-2033 der Kanton Aargau für alle Fischereireviere der Stadt Zofingen zuständig sein wird.

Der Bärenmoosweiher ist ein Laichgebiet für Amphibien von nationaler Bedeutung. (Bild: zvg)

 

  • drucken