| Amtliche Publikationen: Diverses
Beschlüsse des Einwohnerrats vom 21. Oktober 2024
Der Zofinger Einwohnerrat hat folgende Beschlüsse gefasst (§ 25 Abs. 1 GO):
I. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse
- ER.2024.034
Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Ersatzbeschaffung der Strassenkehrmaschine von CHF 416'000 inkl. Mehrwehrtsteuer - ER.2024.035
Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die fünf Teilprojekte (M1–M5) zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich Stadtbach zulasten der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung von CHF 1'288'095 inkl. Mehrwertsteuer, zuzüglich allfälliger Teuerung, abzüglich Beiträge Dritter
Hinweis: Die vorgenannten Beschlüsse unterliegen gemäss § 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Wer gegen einen solchen Beschluss das Referendum ergreifen will, hat vor Beginn der Unterschriftensammlung die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Die Referendumsfrist läuft am 20. November 2024 ab. Wird das Referendum nicht ergriffen, sind die Beschlüsse nach Ablauf der Referendumsfrist rechtskräftig.
II. Abschliessend gefasste Beschlüsse
- ER.2024.020-027
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Zofingen an sämtliche gesuchstellenden Personen in 8 Einbürgerungsvorlagen - ER.2024.028
Rückweisung eines Verpflichtungskredits für die Erneuerung der Zweiradinfrastruktur an der Florastrasse von CHF 640'000 inkl. Mehrwertsteuer, zuzüglich allfälliger Teuerung, abzüglich Beiträge Dritter - ER.2022.048
Kenntnisnahme von der Beantwortung des Stadtrats zur Interpellation von Alice Sommer (Grüne) vom 12. September 2022 betreffend "Energiesparpotential der Stadt" - ER.2023.017
Kenntnisnahme von der Beantwortung des Stadtrats zur Interpellation von Irma Jordi (Die Mitte) vom 20. März 2023 betreffend "Alte Kaserne" - Nichtüberweisung der Motion von Stéphanie Hagmann (Die Mitte) vom 21. März 2022 betreffend "Befreiung klimaneutraler Heizungen von der Baubewilligungsgrundgebühr"
Informationen zu den einzelnen Geschäften: Traktandenliste
Zofingen, 21. Oktober 2024
BÜRO DES EINWOHNERRATS