Wahltermine für die Gesamterneuerungswahlen für Stadtrat, Stadtpräsidium und Vizepräsidium sowie Einwohnerrat und Steuerkommission
| Wahl von 7 Mitgliedern des Stadtrats |
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- 1. Wahlgang
- Allfälliger 2. Wahlgang
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Sonntag, 18. Mai 2025
Sonntag, 6. Juli 2025
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| Wahl von Stadtpräsidium und Vizepräsidium sowie Steuerkommission (inkl. Ersatzmitglied) |
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- 1. Wahlgang
- Allfälliger 2. Wahlgang
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Sonntag, 28. September 2025
Sonntag, 30. November 2025 |
| Wahl von 40 Mitgliedern des Einwohnerrats |
Sonntag, 28. September 2025
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Anmeldeverfahren für die Wahl des Stadtrats vom 18. Mai 2025
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten von Zofingen zu unterzeichnen. Diese müssen bis spätestens am Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Hauptwahltag) bei der Stadtkanzlei, Kirchplatz 26, Zofingen, eintreffen.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede/jeder wahlfähige Stimmberechtigte von Zofingen (nicht nur Angemeldete) als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30, Abs. 1 GPR). Im 1. Wahlgang ist keine stille Wahl möglich.
Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juli 2025 statt. Wählbar ist im 2. Wahlgang nur, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d. h. bis spätestens Mittwoch, 28. Mai 2025, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei eintreffend, durch mindestens 10 Stimmberechtigte von Zofingen angemeldet wird (§ 32, Abs. 1 GPR).
Formular für die Einreichung der Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang der Stadtratswahlen
Wahlfähigkeitszeugnisse
Die für die Vorgeschlagenen notwendigen Wahlfähigkeitszeugnisse werden von der Stadtkanzlei direkt eingeholt.
Informationen
Alle weiteren Informationen sind unter zofingen.ch/gemeindewahlen abrufbar. Auskünfte erteilt die Stadtkanzlei unter 062 745 71 10 oder stadtkanzleiNULL@zofingen.ch.
STADTRAT ZOFINGEN
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