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Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz werden folgende Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung ​vom 19. Juni 2025 veröffentlicht:

I. Kommissionswahlen für die Amtsperiode 2026-2029
Es sind folgende Personen gewählt worden:

5 Mitglieder des Ortsbürgerausschusses
- Lüthi Pierre, bisher
- Probst Barbara, bisher
- Thüler Marcel, bisher
- Hauri Claudia, neu
- Hauri Hansrudolf, neu

5 Mitglieder der Spenden- und Legatenkommission sowie der Stipendienkommission
Friderich Christian, bisher
- Lüthi Pierre, bisher
- Roth Patrick, bisher
- Zürcher Samuel, bisher
- Fischer Katja, neu

2 Stimmenzählerinnen für geheime Abstimmungen
Heini Regina, bisher
- Lehmann Irene, bisher

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerde­grundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Frist bis 23. Juni 2025) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

    II. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse
    1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024
    2. Passation von Jahresbericht und Jahresrechnung 2024
      2.1 Genehmigung des Jahresberichts 2024
      2.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2024
    3. Beschlussfassung über den Modus der für die Amtsperiode 2026-2029 vorzunehmenden Kommissionswahlen
    4. Ermächtigung des Stadtrates zum Erwerb und Tausch von Liegenschaften (Kompetenzsumme für Liegenschaftskäufe), zum Verkauf von Restgrundstücken sowie zur Einräumung von Dienstbarkeiten
    5. Genehmigung des Beitritts der Ortsbürgergemeinde Aarburg zum Forstbetrieb Region Zofingen (FBRZ)
    6. Genehmigung des Budgets 2026

    Die vorgenannten Beschlüsse unterliegen gemäss § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden dem fakultativen Referendum. Wer gegen einen dieser Beschlüsse das Referendum ergreifen will, hat vor Beginn der Unterschriftensammlung die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Die Referendumsfrist läuft am 21. Juli 2025 ab. Wird das Referendum nicht ergriffen, sind die Beschlüsse nach Ablauf der Referendumsfrist rechtskräftig.

    Zofingen, 19. Juni 2025

    STADTRAT ZOFINGEN

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