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Taxiwesen; Ausschreibung Bewilligungen A und B für 2019-2022

Taxiwesen

Ausschreibung Bewilligungen A und B für 2019-2022

 
1. Ausgangslage
Der Stadtrat Zofingen vergibt gestützt auf § 7 Abs. 1 des Reglements über das Taxiwesen (Taxireglement) vom 27. November 2002 für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 max. fünf Betriebsbewilligungen A zum Preis von CHF 600.-- zum Anbieten von Taxifahrten ab Standplatz Bahnhof Zofingen. Weiter erteilt er für den gleichen Zeitraum Betriebsbewilligungen B zum Preis von CHF 350.-- zum Anbieten von Taxifahrten ab privaten Standplätzen in Zofingen. Die Anzahl der Betriebsbewilligungen B ist nicht beschränkt.

2. Anforderungen Taxi-Bewilligung
2.1 Voraussetzungen

Wer sich um die Bewilligung zum Betrieb eines Taxiunternehmens bewirbt, hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Wohn- oder Geschäftssitz in Zofingen (in begründeten Fällen kann der Stadtrat Ausnahmen bewilligen).
- Guter Leumund sowie Handlungsfähigkeit.
- Befähigung, den Betrieb im Hauptberuf ordnungsgemäss zu führen.

Wird die Bewilligung von einer juristischen Person beantragt, müssen die persönlichen Voraussetzungen durch die verantwortliche Geschäftsführerin bzw. den verantwortlichen Geschäftsführer erfüllt werden.

2.2 Beilagen
Dem Gesuch um eine Betriebsbewilligung A und/oder B sind beizulegen:
- Personalien und aktueller Auszug aus dem Eidgenössischen Register für Administrativmassnahmen (ADMAS) für alle Taxifahrer/innen
- Angabe/n zu Fahrzeug/en (Kontrollschilder, Marke, Jahrgang)

Zusätzlich bei juristischen Personen
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- Aktuelles Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnis (Geschäftsführer/in)
- Aktueller Auszug aus dem Strafregister (Geschäftsführer/in)

Zusätzlich bei natürlichen Person
- Aktuelles Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnis
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungs- und Strafregister

2.3. Spezielle Hinweise für Gesuche um Betriebsbewilligungen A
Wer sich um die Vergabe eines Standplatzes auf öffentlichem Grund (Bewilligung A) bewirbt, hat zusätzlich die Gewährleistung der Dienstleistungserbringung während 24 Stunden nachzuweisen (z. B. mittels Betriebskonzept, Einsatzplanung etc.).

3. Einreichungsfrist
Die Gesuche um Erteilung von Betriebsbewilligungen A und/oder B sind bis 27. Oktober 2018 (Poststempel) einzureichen bei: Regionalpolizei Zofingen, Verwaltungspolizei, Unt. Grabenstrasse 30, 4800 Zofingen. Später eingereichte Gesuche um Betriebsbewilligungen werden nicht berücksichtigt.

4. Auskunft
Ergänzende Auskünfte erteilt Wm mbV Patrick Siegrist (062 745 12 00, patrick.siegristNULL@zofingen.ch).

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