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Beschlüsse des Einwohnerrates vom 22. Oktober 2018

Gestützt auf § 25 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende Beschlüsse des Einwohnerrates der Stadt Zofingen vom 22. Oktober 2018 veröffentlicht:

1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 23. November 2018):

  1. Kreditbewilligung Aarburgerstrasse K104:
    • Bewilligung eines Gemeindeanteils von brutto CHF 1'914'550, zuzüglich allfälliger Bauteuerung, abzüglich des Agglomerationsbeitrags, für die Sanierung der Aarburgerstrasse K104 im Abschnitt Untere Vorstadt bis Gygerweg/Funkenstrasse
    • Bewilligung eines Bruttokredits von CHF 120'000, zuzüglich allfälliger Bauteuerung, für die Erneuerung und Ergänzung der Strassenbeleuchtung
    • Bewilligung eines Bruttokredits von CHF 80'000, zuzüglich allfälliger Bauteuerung, für die Erneuerung der beiden Buswarteeinrichtungen
  2. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 500'000 inkl. Eigenleistungen der Abteilung IT (voraussichtlich ca. CHF 20'000) für die Erneuerung der Informatikstrukturen gemäss IT-Strategie 2016-2020
  3. Genehmigung des Budgets 2019 der Erfolgsrechnung mit einem Steuerfuss von 99 % und des Investitionsbudgets 2019 der Einwohnergemeinde

2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:

  1. Kenntnisnahme der Investitions- und Finanzpläne 2019 – 2028
  2. Beantwortung der Interpellation von Urs Plüss (DYM/EVP) und Mitunterzeichnende vom 22. Juni 2015 betr. interne und externe Aufwände für die Beilegung von Einwendungen/Einsprachen
  3. Überweisung der Motion der Fraktion DYM (CVP, EVP, glp, Parteilose) vom 25. Juni 2018 betr. Reorganisation des Stadtrates Zofingen als Postulat
  4. Überweisung der dringlich erklärten Motion der SVP-Fraktion vom 22. Oktober 2018 betr. Umsetzung von Organisations- und Führungsgrundsätzen beim Seniorenzentrum Zofingen als Postulat

Die Beschlüsse unter Ziffer 1 unterliegen einzeln gemäss § 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 23. November 2018 ab.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen.

BÜRO DES EINWOHNERRATES

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