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Ortsbürger: Ausserordentliche Gemeindeversammlung zu Windenergie-Projekt

Die Windenergie Schweiz AG plant ein Windenergieprojekt in Wikon im Kanton Luzern. Im kantonalen Windenergiegebiet Riedwald/Buechwald sollen drei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu 175 Meter errichtet und 30 Jahre betrieben werden. Ein Standort befindet sich auf oder in der Nähe einer Waldparzelle der Ortsbürgergemeinde Zofingen. Am 3. Dezember 2026 findet deshalb eine ausserordentliche Ortsbürgerversammlung statt.

An der Versammlung der Ortsbürgergemeinde Zofingen vom 18. Juni 2026 wurde bereits über mögliche Standorte der Windenergieanlagen in Wikon informiert. Wegen des anstehenden kantonalen Plangenehmigungsverfahrens kann für wesentliche Entscheide zum Vorhaben nicht die nächste, ordentliche Versammlung der Zofinger Ortsbürger vom Juni 2027 abgewartet werden. Das Geschäft wird darum am 3. Dezember 2026 an einer ausserordentlichen Ortsbürgergemeindeversammung behandelt.

Mögliche Standorte
Entweder befindet sich ein Standort in unmittelbarer Nähe der Waldparzelle Nr. 511 der Ortsbürgergemeinde Zofingen auf dem Gemeindegebiet von Wikon. Dafür müsste die Ortsbürgergemeinde Zofingen ein sogenanntes „Überstreichrecht“ im Rahmen einer Dienstbarkeit gewähren. Dies würde entschädigt. Oder der Standort befindet sich direkt auf der Waldparzelle. Dafür müsste im Rahmen eines Dienstbarkeitsvertrags ein Baurecht gewährt werden, welches ebenfalls entschädigt würde.

Stadtrat befürwortet Windenergieanlagen
Gemäss der Energieplanung des Regionalverbands Zofingenregio soll der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen stark ausgebaut werden, dazu können auch Windenergieanlagen einen Beitrag leisten. Der Zofinger Stadtrat hat darum sein grundsätzliches Einverständnis für den Bau und Betrieb von möglichen Windenergieanlagen mit Bezug zu Grundeigentum der Ortsbürgergemeinde Zofingen in Wikon gegeben – unter Vorbehalt der Zustimmung der Ortsbürgerversammlung. „Der Stadtrat ist zum Schluss gekommen, dass in der Gesamtschau die Vorteile und die Notwendigkeit von erneuerbaren Energiequellen mögliche Nachteile überwiegen“, sagt Stadtpräsident André Kirchhofer.

Nächste Schritte
Die Bewilligung für den Windenergiepark mit den definitiven Standorten wird im Rahmen eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens geprüft, welches auch die Umweltverträglichkeit umfasst. Aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit muss für die Standorte aber bereits eine verbindliche Zustimmung der Grundeigentümerin vorliegen. Der ausserordentlichen Ortsbürgergemeindeversammlung wird ein entsprechender Vorvertrag zur Zustimmung unterbreitet. Zudem soll dem Stadtrat die Kompetenz erteilt werden, im Realisierungsfall einen entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag abschliessend auszuarbeiten und zu unterzeichnen. Die Versammlung findet am 3. Dezember 2026 um 18:30 Uhr im Stadtsaal Zofingen statt. Die Traktandenliste wird vorgängig publiziert unter zofingen.ch/ortsbuerger.

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