| Amtliche Publikationen: Diverses
Ergebnis der kommunalen Abstimmung vom 25. November 2018
| Stimmberechtigte | 7'901 |
| Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise | 4'096 |
Kredit für die erweiterte Instandsetzung des BZZ und die Umnutzung der HPS
| Eingelangte Stimmzettel | 3'860 |
| Stimmbeteiligung | 48,9 % |
| Leere und ungültige Stimmzettel | 62 |
| In Betracht fallende Stimzettel | 3'798 |
| Ja | 3'337 |
| Nein | 461 |
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Ablauf: 29. November 2018) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
WAHLBÜRO