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Einwohnerrätliche Spezialkommission verabschiedet teilrevidierte Nutzungsplanung

Die einwohnerrätliche Spezialkommission hat an zwei Sitzungen die Teiländerung des Zofinger Bauzonenplanes und der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vorberaten und dem Vorhaben mit grosser Mehrheit zugestimmt. Am 18. März 2019 entscheidet der Einwohnerrat abschliessend darüber.

Die Rahmenbedingungen in der Stadtentwicklung haben sich in den letzen Jahren stark verändert. Dies hat dazu geführt, dass die Herausforderungen für die Gemeinden merklich zugenommen haben. Die qualitative Innentwicklung, vor allem aber auch die Qualitätssicherung bei Neubauten und im Bestand sind denn auch die Schwerpunkte bei der aktuellen Teilrevision der Zofinger Nutzungsplanung. Bei diesem Vorhaben kommt dem Instrument "Gestaltungsplan" eine Schlüsselfunktion zu.

Die mit der Beratung der Teilrevision der Nutzungsplanung betraute Spezialkommission des Zofinger Einwohnerrates befasste sich unter der Leitung von Einwohnerrat Dr. Mischa Berner (GLP) an zwei Sitzungen intensiv mit der komplexen Materie.

Gestaltunplanpflicht nicht bestritten
Die vom Stadtrat vorgelegte Botschaft, welche in einem intensiven Planungsprozess mit Mitwirkungs- und Einwendungsverfahren und unter reger Beteiligung weiter Kreise der Zofinger Bevölkerung entstanden ist, stellt in den Augen der Kommission eine gute Grundlage für eine kontrollierte und sinnvolle raumplanerische Entwicklung der Stadt Zofingen dar. Es wurde weiter festgestellt, dass die erarbeitete Vorlage den bundes- und kantonalrechtlichen Vorgaben (Richtplanung, Verkehr, Hochwasserschutz usw.) entspricht sowie eine koordinierte regionale Entwicklung ermöglicht.

Die Grösse der Bauzonen bleibt in der Teilrevision unverändert. Die Weiterentwicklung der Stadt Zofingen hat durch Massnahmen der Innenentwicklung zu erfolgen. Eines der Hauptziele der Revision stellt die bessere Nutzung der vorhandenen Bauzonen dar. Die Ausscheidung von mehreren gestaltungsplanpflichtigen Arealen und die Umzonungen im Bauzonenplan gaben in der einwohnerrätlichen Spezialkommission keinen Anlass zu grösseren Diskussionen.

Schwerpunkte in der Beratung der Spezialkommission bildeten die bislang in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Zofingen nicht behandelten Höheren Bauten sowohl in der Wohn- und Mischzone, als auch in der Arbeitszone. Höhere Bauten ermöglichen gerade in Wohn- und Mischzonen grössere Frei- und Grünräume.

Spezialkommission stellt Änderungesanträge

Die Spezialkommission stellt zu Handen des Einwohnerrates auch einige Änderungsanträge:

  • Bei Höheren Bauten in den Wohn- und Mischzonen soll die Parkierung in den gestaltungsplanpflichtigen Arealen grundsätzlich in Sammelgaragen und unterirdisch erfolgen, in Ausnahmen soll dies auch in mehrgeschossigen oberirdischen Anlagen möglich sein.
  • Bei Höheren Bauten in den Arbeitszonen kann der Stadtrat eine Parkierung in unterirdischen oder in mehrgeschossigen oberirdischen Sammelgaragen verlangen.
  • In der gesamten Umgebungsschutzzone der Altstadt soll im Rahmen eines Gestaltungsplanes ein zusätzliches Geschoss mehr realisiert werden können, wenn dadurch eine städtebaulich bessere Gesamtlösung erreicht werden kann.

Der Stadtrat stimmt all diesen Änderungsanträgen zu.

Die einwohnerrätliche Spezialkommisison empfiehlt dem Einwohnerrat, den teilrevidierten Bauzonenplan und die teilrevidierte BNO – mit ihren Änderungsänträgen – zu beschliessen.

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