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Der Wechsel der Pensionskasse war der richtige Entscheid

Die Stadt Zofingen hat 2008 mit ihren Mitarbeitenden von der Pensionskasse APK zur Comunitas gewechselt. Rückblickend zeigt sich, dass sich dieser Entscheid auszahlte, obwohl die Stadt Zofingen vor Bundesgericht gegen die APK verloren hat und deshalb Mehrkosten verkraften musste. Die gebildeten Rückstellungen wurden nicht alle aufgezehrt, so dass sie aufgelöst werden konnten und den Zofinger Jahresabschluss 2018 positiv beeinflussen.

Unter dem Strich hat sich trotz des verlorenen Gerichtsverfahrens der Austritt aus der Aargauischen Pensionskasse (APK) für die Stadt Zofingen und somit auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler als richtig erwiesen. Für die neue Pensionskassenlösung, inklusive Kosten für den Rechtsstreit mit der APK, musste die Stadt Zofingen CHF 1,24 Mio. weniger bezahlen, als wenn sie bei der APK geblieben wäre.

Wegen des Rechtsstreits mit der APK über die Ausfinanzierungskosten hat die Einwohnergemeinde Zofingen im Jahr 2014 Rückstellungen in der Höhe von CHF 22 Mio. gebildet. Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom September 2018 endete die Auseinandersetzung mit der APK. In der Endabrechnung zeigt sich, dass die definitiven Kosten deutlich tiefer ausgefallen sind als zunächst befürchtet. Dies unter anderem, weil das Gerichtsverfahren weniger lange dauerte als erwartet, und weil Zofingen mit der APK einen tieferen Zins aushandeln konnte, als ursprünglich gefordert. Auch konnte Zofingen erreichen, dass die APK den Aktiv-Versicherten die technischen Reserven in der Höhe von CHF 1,3 Mio. mitgeben musste. Nach Abschluss des Verfahrens konnte Zofingen nun die nicht benötigten Rückstellungen auflösen, was die Jahresrechnung 2018 mit CHF 3,31 Mio. positiv beeinflusst.

Im Jahr 1984 beschloss der Einwohnerrat Zofingen die Auflösung der Städtischen Pensionskasse und die Überführung des Personals in die heutige APK. Obwohl die APK damals eine Unterdeckung von rund 27 Prozent aufwies, verlangte sie von Zofingen den vollen Einkauf auf einen Deckungsgrad von 100 Prozent. Der Stadt Zofingen wurde dafür in den Verhandlungen zugesichert, dass dieser volle Einkauf bei einer späteren Sanierung der APK berücksichtigt werde. Wie sich dann aber zeigte, war dies bei der Sanierung der APK 2008 nicht der Fall, so dass Zofingen ein zweites Mal zahlen musste. Dagegen wehrte sich die Stadt Zofingen vergeblich bis vor Bundesgericht. Die Haltung des Bundesgerichts ist für den Zofinger Stadtrat nur schwer nachvollziehbar. Zofingen kann jedoch als Teilerfolg verbuchen, dass die heutigen Rentnerinnen und Rentner bei der APK verbleiben und die APK Zofingen dereinst die Wertschwankungsreserven wieder rückerstatten muss.

In der Gesamtschau ist der Stadtrat überzeugt, dass der Pensionskassenwechsel im Jahr 2008 auch aus heutiger Sicht richtig war.

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